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F.A.Q. Alle Fragen

  • Bin ich hier richtig?

      Ja, natürlich. Es ist gut und wichtig sich über das Thema Psychotherapie und Beratung richtig zu informieren, auch schon im Vorfeld. Das ermöglicht schnelle Hilfe selbst in alltäglichen Krisen, erweitertet die persönlichen Ressourcen, den eigenen Spielraum und die Souveränität .

    Ob eine Psychotherapie, eine Beratung, eine Supervision oder ein Coaching für sich selbst oder die Angehörigen notwendig ist, lässt sich schnell feststellen. In einem persönlichen Gespräch oder Clearing sucht man nach einer passenden Lösung für die aktuelle Situation.

    Wenn meine Leistungen den individuellen Bedarf nicht abdecken, stelle ich gerne mein Fachwissen, meine langjährige Erfahrung und mein Netzwerk zur Verfügung. So gebe ich selbstverständlich Hinweise und Informationen zu alternativen Angeboten anderer Fachstellen oder empfehle renommierte Kollegen.

    Doch ... 
     

    Bin ich hier richtig?© Szuwart Psychotherapie

  • Was ist Psychotherapie?

      Psychotherapie ist die „Behandlung von der Seele“. Das heißt, sie ist eine Krankenbehandlung, die an der Seele, dem Verhalten und dem Erleben des leidenden Menschen ansetzt.

    Sie ist eine wissenschaftlich gefundene Form einer kontrollierten menschlichen Beziehung. Die Behandlung geschieht mit verschiedenen psychologischen Methoden, im Gegensatz zu der medikamentösen Behandlung. Es werden jeweils spezifischen Bedingungen bereitstellt, um die Verminderung von seelischem und körperlichem Leiden zu ermöglichen.

    Doch nicht jeder Austausch über psychische Schwierigkeiten ist schon eine Psychotherapie. Im Alltag werden oft Gespräche über berufliche, partnerschaftliche, soziale oder emotionale Probleme geführt. Sei es mit Partnern, Angehörigen, Freunden oder Kollegen. Es wäre nicht richtig, all diesen Gesprächen eine therapeutische Bedeutung zuzusprechen.

    In der Psychotherapie geht es also um einen geplanten und bewussten Prozess, dem wissenschaftlich anerkannte Theorien und klinische Erfahrungen zugrunde liegen. Sie darf nur von Personen angewandt werden, die eine qualifizierte Ausbildung absolviert haben und eine entsprechende behördliche Anerkennung besitzen. 
     
  • Wann ist eine Psychotherapie angebracht oder nötigt?

      Eine psychotherapeutische Unterstützung sollte nur freiwillig und aus freien Stücken in Anspruch genommen werden. Es ist nicht sinnvoll, sich von anderen zu einer Psychotherapie überreden zulassen. Ebenso sollte keine Psychotherapie begonnen werden, nur weil ein Familienmitglied, ein Arbeitskollege oder ein Lehrer oder der Chef meint, dass es das richtige und wohltuend für einen ist. Psychotherapie kann nur wirken, wenn es der eigenen Überzeugung entspricht und daran entsprechende Hoffnungen auf die Verbesserung der eigenen Lebenslage geknüpft sind.
    Das ist natürlich einfach gesagt. Besonders Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist der Gedanke an einen weiteren Termin in der Woche nicht sehr angenehm oder sie finden die Idee, sich für eine Therapie festzulegen, komisch. Aber das geht manchem Erwachsenen nicht anders. Dann ist es angebracht, es einfach mal auszuprobieren.
    Die Gründe für eine Psychotherapie sind viel umfassender, als häufig angenommen wird. Zu den häufigsten Beschwerden zählen Bedrücktheit, Freudlosigkeit, Schlafstörungen, Essstörungen, Konzentrationsstörungen, mangelndes Selbstwertgefühl, Ängste, Befürchtungen, Zwänge, Beziehungsprobleme oder Sexualprobleme. Neben diesen gibt es auch sehr schwere Krankheitsbilder wie Psychosen, Demenzen, Süchte, sowie psychosomatische Krankheiten, bei denen körperliche Beschwerden durch psychische Faktoren hervorgerufen oder aufrechterhalten werden. Psychische Erkrankungen und Störungen sind sehr konkrete Schwierigkeiten, sie werden in der Regel selbst als solche erkannt.
    Doch oft sind die Probleme unspezifisch und nicht so leicht zu erkennen wie beispielsweise bei Sinnentleertheit, anhaltender Unzufriedenheit, Orientierungslosigkeit oder Entscheidungsunfähigkeit. Wenn die Beschwerden zu einer Belastung werden, die die Lebensqualität dauerhaft und drastisch mindert, ist eine Psychotherapie indiziert.
    Selbst körperliche Symptome und Probleme wie Schmerzen, Allergien, Hauterkrankungen und Bluthochdruck stehen oft in enger Wechselwirkung mit der Psyche und psychosozialen Belastungen wie Stress oder verborgenen seelischen Leiden.
    Viele chronisch-körperliche Erkrankungen bedürfen ebenfalls einer psychotherapeutischen (Mit-) Behandlung. Dies fördert den Gesundungsprozess von somatischen und psychiatrischen Erkrankungen. Zudem sind viele dieser Erkrankungen mit schweren seelischen Problemen verbunden. Ohne fachlich kompetente Hilfe würden die Betroffenen und ihre Angehörigen ihnen oft hilflos gegenüberstehen. Der gesunde Menschenverstand allein reicht zur Bewältigung von schweren seelischen und körperlichen Leidens nicht aus.
    Bei all diesen Symptomen kann eine Psychotherapie sinnvoll oder gar notwendig sein. Entscheidend ist dabei vor allem die subjektiv empfundene Belastung. Wenn die Bewältigung des Alltags durch emotionale Belastungen stark beeinträchtigt ist oder die Lebensqualität leidet, kann eine Psychotherapie durchaus sinnvoll sein. Vor allem, wer an seelischen Problemen leidet und diese nicht alleine oder mit Unterstützung seines Umfeldes bewältigen kann, sollte sich (wie bei körperlichen Erkrankungen) nicht scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
    Dies gilt vor allem, wenn die Beschwerden schon längere Zeit bestehen oder sich verschlimmern. Wenn diese Situation schon über einen längeren Zeitraum anhält und wenig Aussicht besteht, dass Sie in näherer Zukunft selbst zu einer gesunden Lösung finden, ist eine Psychotherapie oft die einzige Möglichkeit, die verlorene Lebensqualität zurückzugewinnen.

    Nahezu die Hälfte der Bevölkerung ist im Lebensverlauf mindestens einmal von einer psychischen Erkrankung betroffen. Depressionen und Angststörungen kommen besonders häufig vor. Etwa ein Drittel aller Patienten, die wegen körperlicher Beschwerden einen Arzt aufsuchen, leidet auch an seelischen Beschwerden. Entscheidend ist der subjektive Leidensdruck und der Mut, den es braucht eine Psychotherapie aufzunehmen. 
     
  • Was sind die Ziele einer Psychotherapie?

       Zunächst ist die Psychotherapie als eine Heilbehandlung zu verstehen. Deren Ziel ist es, das psychische Leid zu mindern, die Symptome aufzulösen, eine psychische Erkrankung zu behandeln.
    Dennoch vermittelt sie in der Regel mehr als die Behandlung von Symptomen, oft wird versucht, gleichzeitige persönliche Weiterentwicklung zu erreichen. Dies trifft insbesondere für die Tiefenpsychologie, die Psychoanalyse und alternative Verfahren zu. Es handelt sich somit gleichfalls um eine Investitionen in die eigene Persönlichkeit.

    Aufgrund der Beziehungsgestaltung und diverser Anregungen erfährt der Patient auf unterschiedlichen Ebenen die verursachenden Zusammenhänge für sein Leiden. Sich auf diese Weise selbst kennenlernen zu können, ermöglicht Zugänge, um mit Problemlagen besser umzugehen, spart Zeit, führt zu mehr Energie und dazu, sich auf das Wesentliche im Leben konzentrieren zu können. Dies steigert das geistige und körperliche Wohlbefinden.

    Psychische Leiden beeinträchtigen immer den ganzen Menschen in seinem Erleben, Verhalten, seinen sozialen Beziehungen, oft auch in seiner beruflichen Tätigkeit. Demnach bedeuten psychotherapeutische Behandlungen von Krankheiten meistens, dass nicht nur das Symptom oder nur eine Krankheit behandelt wird. Vielmehr soll der Mensch mit seiner ganzen Geschichte und seiner jeweiligen Lebenswelt behandelt werden.

    Der Krankheitsbegriff vieler Psychotherapie-Richtungen ist umfassender als der der am kranken Körper orientierten Medizin. So gesehen können nicht nur einzelne Menschen, sondern auch Paare, Familien und größere Gruppen erkranken. So kann z.B. ein Kind zum Symptomträger einer kranken Familie werden, die in erster Linie der Psychotherapie bedarf.

    Die Behandlung der Seele bedeutet, dass therapeutische Maßnahmen am Verhalten und Erleben, an der Seele des erkranken Menschen ansetzen. Sie bestehen aber nicht aus Ratschlägen, Verboten, Aufklärungen, Trost oder Ähnlichem, wie es im Alltag üblich ist. Sie wirken viel mehr systematisch auf den Prozess der Erkrankung und die Krankheitsursachen ein.
     
  • Wie und warum wirkt Psychotherapie?

      Die Frage danach, wie und warum Psychotherapie wirkt, ist nicht so leicht zu beantworten. Je nach Menschenbild, wissenschaftstheoretischer Ausrichtung und Interessenlage werden ganz unterschiedliche Faktoren und Methoden angeführt und sogar behauptet, dass sie gar nicht wirken würde. Doch wurde in zahllosen unterschiedlichen und interdisziplinären Studien ihre Wirksamkeit zweifelsfrei nachgewiesen.

    Doch abseits der Methoden und den dahinterliegen Faktoren scheint die Qualität der therapeutischen Beziehung sehr entscheidenden zu sein. Nahezu alle Psychotherapieschulen sind sich über sehr ähnliche Kriterien einig. Sie lauten positive Wertschätzung, Empathie, Authentizität, Ehrlichkeit und Offenheit.

    Auf der Seite des Patienten und des Umfeldes sind es vor allem die Änderungsmotivationen, die über Erfolg und Misserfolg entscheiden. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist die Umstellfähigkeit der Angehörigen ebenfalls sehr entscheidend für eine Verbesserung oder Genesung.

    Der letzte wichtige Faktor für das Gelingen einer Behandlung ist die Zeit. Die Seele braucht eben ihre Zeit, um heilen zu können.  
     
  • Welches psychotherapeutische Verfahren soll ich wählen?

      Für Laien ist es oft unverständlich und verwirrend, dass es eine so große Zahl verschiedener psychotherapeutischer Ansätze und Richtungen gibt.

    Es ist eben nicht einfach, eine Theorie oder eine umfassende Vorstellung davon zu entwickeln, wie der Mensch und seine Seele funktioniert. Allein das Verhalten und Erleben zu beschreiben, um die einfachsten Dimensionen des Psychischen zu erfassen, bringt die Wissenschaft und die Psychotherapie unmittelbar an ihre Grenzen.

    In der Geschichte der Psychologie und der Psychotherapie gibt es verschiedene Menschenbilder und Wissenschaftsauffassungen. Sie dienen als Ausgangspunkt und Leitlinien für verschiedene psychotherapeutische Auffassungen. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Schulen zu verstehen oder gar die unterschiedlichen Ansichten zu übersetzen, erfordert eine hohe Sachkenntnis, die das Wissen von Laien und selbst vieler Fachleute übersteigt.

    An der Vielfalt der Psychotherapieformen kann man jedoch auch den Reichtum unserer Gesellschaft erkennen. Aber die Vielfalt der Angebote macht es dem leidenden Menschen oft schwer, sich zu orientieren und das für ihn Bestmögliche zu finden.

    Eine Entscheidung zu treffen, welche Psychotherapie oder Intervention gerade die passende ist, erfordert ebenfalls viel Fachwissen. Umso wichtiger ist es, sich umfassend zu informieren und sich genügend Zeit bei der Entscheidung zu gönnen. Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet, ihre Patienten über Entscheidungen bezüglich Diagnose und Indikation zu informieren und sie daran teilnehmen zu lassen, doch muss die Entscheidung jeder für sich treffen.

    Derzeit bieten die Krankenkassen eine psychotherapeutische Grundversorgung und übernehmen die Richtlinienverfahren: Psychoanalytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Sie orientieren sich nicht daran, was als optimale Behandlung gilt, sondern daran, was ausreichend und wirtschaftlich ist (§ 12 SGB V). Dafür gewährleisten sie jedoch die Kostenübernahme für Psychotherapie, was in vielen anderen Ländern nicht der Fall ist.

    Inzwischen und nach langem Ringen gelten auch andere Verfahren als wissenschaftlich anerkannt. Im Genehmigungsverfahren des wissenschaftlichen Beraters, aus Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer, wurden die Systemische Therapie und die Gesprächspsychotherapie nun anerkannt. Dennoch sind hier noch einige Verwaltungshürden zu überwinden, um diese Verfahren in die Psychotherapierichtlinien aufzunehmen.

    Auf die verschiedenen Verfahren und Schulen wird weiter unter genauer eingegangen und ihre Eigenschaften und Unterschiede werden dort erklärt.

    Die verbreitetste Form ist inzwischen die Verhaltenstherapie. Dies liegt jedoch nicht an ihrer besonders guten Wirksamkeit oder Überlegenheit. Es ist nur so, dass sie sich aufgrund ihrer Konzeption besonders leicht in das medizinische geprägte Gesundheitssystem einfügen lässt. Dies ist jedoch nicht immer und für jeden von Vorteil.

    Doch nicht die Krankheiten, die therapeutisch behandelt werden, entscheiden darüber, was Psychotherapie leisten kann, sondern der Zugang, der für die Behandlung von Krankheiten gewählt wird. 
     
  • Welche Nebenwirkungen kann eine Psychotherapie haben?

      Wie jede zwischenmenschliche Begegnung oder ein eingenommenes Medikament kann auch eine Psychotherapie zu unerwünschten und unangenehmen Nebenwirkungen führen. Es können z.B. negative Gefühle, vergessen geglaubte Erinnerungen, innere Konflikte usw. auftreten und spürbar werden. Teilweise ist dies gewollt, um sie verarbeiten zu können. Dies kann schon mal recht fordernd und anstrengend sein. Dennoch sind Überforderung und Orientierungslosigkeit in der Psychotherapie nicht vorgesehen und sollten dem Behandler zurückgemeldet werden. So kann eine Beruhigung eingeleitet und konstruktiv mit den Nebenwirkungen und ihren Bedeutungen umgegangen werden.

    Als Eltern und Lehrer ist es wichtig zu wissen, dass auch Kinder und Jugendliche im Laufe des therapeutischen Prozesses ein anderes oder neues Verhalten zeigen können. Manchmal werden sie dann als anstrengender oder konfliktfreudiger erlebt. Jedoch sind dies meist nur vorübergehende Phasen, die der Verarbeitung und Integration dienen.  
     
  • Welche Alternativen zur Psychotherapie gibt es?

      Sport, Ernährung, Entspannungsverfahren, Meditation, Yoga oder Medikamente haben zweifellos einen Effekt und können eine Leidensdruck reduzieren oder für mehr Wohlbefinden sorgen. Da sie durchaus positive Effekte haben und Gemeinsamkeiten sowie Schnittmengen zur Psychotherapie bestehen, sollen Behandlerinnen auch auf diese Möglichkeiten hinweisen. Doch sollten nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden.

    Unter den kassenfinanzierten Verfahren verfolgen zumindest die tiefenpsychologische und die psychoanalytische Psychotherapie den Anspruch tieferliegende Muster sowie sich wiederholende negative Beziehungs- und Alltagserfahrungen grundsätzlich anzugehen. Symptombekämpfung allein hilft aus der Sicht der erfahrener Behandler kaum weiter, selbst wenn Lobbyisten der Pharamaindustrie immer wieder versuchen, Wundermittel anzupreisen, welche die Probleme mit Leichtigkeit und ohne Psychotherapie aus der Welt schaffen sollen.

    Natürlich unterstützen ausreichend Bewegung und eine gesunde ausgewogene Ernährung die Behandlung. Dies mag selbst für den gesunden Menschenverstand, Meditation, mehr Entspannung und die Entwicklung eines spirituellen Bewusstseins zutreffen. Jedoch ersetzen diese nicht die Heilbehandlung einer notwendigen Psychotherapie bei einem bestehenden Leidensdruck.

    Allerdings sollte auch keine Pathologisierung vorgenommen werden, nur weil mal irgendwo eine Verunsicherung oder ein Konflikt auftritt, der als überfordernd erlebt wird. Oft kann bereits eine Beratung, ein Coaching, eine Supervision oder tatsächlich das Erlernen eines Entspannungsverfahrens zur Lösung verhelfen. Sich entsprechend beraten zu lassen und eine professionelle Einschätzung einzuholen, ist vernünftig und vermittelt durchaus Sicherheit bei der Entscheidungsfindung über die Wahl der Mittel. 
     
  • Was ist Beratung?

       

    Die Begriffe „Beratung“, „Lebensberatung“ oder „Psychologischer Berater“ sind in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. So oder ähnlich klingende Berufsbezeichnungen sind demnach nicht mit dem Psychologen, dem approbierten Psychotherapeuten oder auch dem Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie zu verwechseln. Für diese gelten strenge gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Patienten, die sich u.a. in der Ausbildung und den Standards ihrer Arbeitsweise niederschlagen. Letztendlich dürfen auch nicht ausgebildete Laien „Beratungen“ anbieten. Hier ist also Vorsicht geboten, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt, welches nicht nur im Hinblick auf die Finanzierung einen geschützten Rahmen bietet.

    Natürlich gibt es Einrichtungen und Institutionen, in denen entsprechend geschultes Fachpersonal Fachberatungen zu psychologisch oder psychosozial relevanten Themen anbieten. An dieser Stelle seinen beispielsweise Erziehungsberatungsstellen, das Jugendamt oder andere Stellen der Sozialarbeit oder der psychosozialen Versorgung genannt. Sie haben einen klar umrissenen Auftrag zu erfüllen. Der Gegenstand solcher nichtheilkundlichen psychologischen Beratung besteht, allgemein formuliert, in der Aufarbeitung und Überwindung persönlicher sowie sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde.

    Typische psychosoziale Beratungen sind oft eher kurz und pragmatisch ausgerichtet. Sie dienen neben der Unterstützung von Einzelpersonen, Paaren, Familien oder Gruppen zur Bewältigung von Problemsituationen in den Bereichen Familie, der Partnerschaft, im Beruf oder in der Erziehung. Beratungen können aus einer einzigen oder mehreren Sitzungen bestehen. Häufigkeit, Abstände und Gesamtdauer des Beratungsprozesses werden jeweils individuell angepasst und abgesprochen.

    Hierbei kommen in der Regel auch psychologische und psychotherapeutische Techniken zum Einsatz, die der Psychotherapie entlehnt sind. Während jedoch Psychotherapie zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert ist, geht es bei der psychologischen Beratung um Hilfestellungen für meist psychisch gesunde Menschen mit konkreten Lebensproblemen.

     
  • Wo gibt es Erziehungsberatung für Eltern, Kinder und Jugendliche?

      Eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung zur Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie sind Erziehungs- und Familienberatungsstellen. In Deutschland gibt davon über tausend. Die
    Beratung dort ist streng vertraulich und in der Regel sogar kostenlos. Ratsuchende Eltern, Kinder und Jugendliche können sich direkt an örtliche Beratungsstelle wenden.
    Die Erziehungsberatungsstellen werden sehr häufig bei auffälligem Sozialverhalten von Kindern und Jugendlichen oder bei Schulleistungsproblemen in Anspruch genommen. Die Adressen der Beratungsstellen sind auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung zu
    finden, dort reicht es die Postleitzahl oder den Wohnortes einzugeben: www.bke.de 
     
  • Was ist Coaching?

      Der Begriff Coaching ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Beratungsmethoden wie z.B. Einzelcoaching, Teamcoaching, Projektcoaching. Der Begriffe sind in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. So oder ähnlich klingende Berufsbezeichnungen sind demnach nicht mit dem Psychologen, dem approbierten Psychotherapeuten oder auch dem Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie zu verwechseln. Im Unterschied zur psychologischen Beratung oder Psychotherapie bietet Coaching in der Regel eher eine Hilfestellung in einer oder mehreren festumrissenen Situationen des Lebens. Klassisch sind Fragen des beruflichen Alltags wie Führung, Kommunikation und Zusammenarbeit. Für ein Coaching wird sich gerne entschieden, wenn eigentlich kein therapeutischer Bedarf besteht, aber trotzdem mit der Unterstützung von Fachpersonal an einem bestimmten Problem gearbeitet werden soll.

    Oft wird Bezug genommen auf Verhaltensweisen und Kommunikationsstrukturen, die überprüft oder erweitert werden sollen. Dabei bezeichnet das Coaching strukturierte Gespräche und Interventionen zwischen einem Coach und einem Coachee (Klienten). Der Coach tritt dabei meistens wie ein Trainer vergleichbar mit dem Sport auf. Es soll ein Ziel erreicht werden und der Coach hilft dabei, dieses zu erreichen. Dabei fungiert der Coach auch gerne als neutraler, kritischer Gesprächspartner und verwendet je nach Ziel Methoden aus dem Spektrum der Personal- und Führungskräfteentwicklung. Die Ziele dieser Gespräche reichen von der Einschätzung und Entwicklung persönlicher Kompetenzen und Perspektiven über Anregungen zur Selbstreflexion bis hin zur Überwindung von Konflikten mit Mitarbeitern, Kollegen oder Vorgesetzten. Direkte Lösungsvorschläge werden durch den Coach eher wenig geliefert, sondern es wird mehr die Entwicklung eigener Lösungen begleitet. 
     
  • Was ist Supervision?

      Supervision ist eine Form für einen professionellen Beratungsansatz, der sich an Mitarbeiter und Führungskräfte in unterschiedlichen Arbeitsfeldern wendet. Sie orientiert sich an den Zielen und Aufgaben der jeweiligen Institution und bietet eine qualifizierte Unterstützung bei der Bewältigung der beruflichen Aufgaben durch die Reflexion des beruflichen Handelns. Der Begriffe sind in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. So oder ähnlich klingende Berufsbezeichnungen sind demnach nicht mit dem Psychologen, dem approbierten Psychotherapeuten oder auch dem Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie zu verwechseln. Allerdings gibt es Verbände, die für Ausbildungen und für fachliche Standards eintreten.

    Mögliche Inhalte sind die praktische (Fall-)Arbeit, die Erkennung von Rollen- und Beziehungsdynamik zwischen Mitarbeiter und Klient, die Zusammenarbeit im Team oder in der Organisation. Supervision wird für Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen angeboten.

    Die Methode ist insbesondere aus den psychosozialen Berufen, den sogenannten helfenden Berufen und anderen Dienstleistungssektoren bekannt wie Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Erzieher, Ärzte, Pflegepersonal, Lehrer usw. Seit einigen Jahrzehnten hat sie sich sehr bewährt und wird zunehmend in der Wirtschaft von Führungskräften genutzt. Insbesondere Psychotherapeuten nehmen regelmäßig Supervisionen in Anspruch, um mit einer kompetenten Person die eigene Arbeit zu reflektieren.  
     
  • Was sind Entspannungsverfahren?

      Im Rahmen der Psychotherapie und der psychosomatischen Medizin, sowohl in tiefenpsychologisch als auch in verhaltenstherapeutisch orientierten Psychotherapieverfahren, finden immer wieder Entspannungsverfahren Anwendung. Es sind Verfahren, die zusammen mit dem Behandelter geübt werden, um körperliche und geistige Anspannung zu erreichen oder Erregung zu verringerten. Sie funktionieren über körperliche und geistige Entspannung und das Erleben von Gelassenheit. Dies soll zu mehr Zufriedenheit und Wohlbefinden im Alltag und zu mehr Gelassenheit im Umgang mit Stresssituationen führen.

    Entspannungsverfahren haben eine eindeutig nachgewiesene Wirkung. Es gibt viele mehr oder weniger gelungene wissenschaftliche Versuche, um die Wirkung von Entspannungsverfahren zu erklären. Aus dem westlichen Kulturkreis sind das Autogene Training und die Progressive Muskelentspannung die beiden klinisch bedeutsamsten Verfahren.

    Das Autogene Training wurde von dem Berliner Psychiater Johannes Heinrich Schultz aus der Hypnose in den 1920er-Jahren entwickelt. Es ist ein autosuggestives Entspannungsverfahren. Der Übende konzentriert sich auf kurze Formeln wie zum Beispiel „meine Arme sind schwer“, „Beine strömen warm“ oder „meine Atmung ist ruhig und regelmäßig.“ Diese Sätze werden immer wieder langsam wiederholt, bis sich der gewünschte Effekt einstellt. Mit fortschreitendem Erfolg werden die Techniken komplexer und schwieriger. Inzwischen wurde das Verfahren zu einem größeren und komplexeren körperpsychotherapeutischen System weiterentwickelt.

    Die Progressive Muskelentspannung (Progressive Muskelrelaxation) wurde von Edmund Jacobson in den den 1930er-Jahren entwickelt. Der Übende spannt proaktiv einzelne Muskelgruppen an und entspannt sie wieder. Wesentlich ist die Wahrnehmung und Empfindung der Unterschiede zwischen Anspannung und Entspannung.

    Die im therapeutischen und klinischen Bereich gelehrten Basis-Techniken der beiden Verfahren sind relativ leicht zu erlernen. Zwar werden fachkundige Anleitungen und die vorherige Abklärung mit dem Hausarzt empfohlen, aber es werden auch Bücher und Audio-CDs zum Selbststudium angeboten. Entspannungsverfahren können zweifellos eine gute Ergänzung oder ein Baustein zur Psychotherapie darstellen und eine bereichernde Fähigkeit sein. Allerdings stellen sie keine vollwertige Psychotherapie da und sind nicht als Ersatz für eine umfassende psychotherapeutische Behandlung anzusehen. 
     
  • Statt Psychotherapie Sport, Yoga oder Mediation?

      Es ist richtig, dass beispielsweise Ausdauersport bei Depressionen eingesetzt wird, um eine Aktivierung zu erreichen. Sicherlich tut es einem enttäuschten Jugendlichen genauso gut, mal seine Wut an einem Boxsack auszulassen.
    Solche Elemente werden in Kliniken und in der Therapie von Kindern und Jugendlichen öfter eingesetzt. Allerdings sind sie immer eingebettet in einen therapeutischen Rahmen und orientieren sich an der individuellen Entwicklung und den dahinterliegenden Bedürfnissen. Jedoch ersetzt ein wie auch immer geartetes Sportprogramm keine Psychotherapie. Dasselbe gilt für Yoga, Mediation, Achtsamkeitsübungen oder Kampfsporttraining.
    Dies muss von außen betrachtet nicht immer sofort klar werden. Sicher kann das Gruppenerlebnis in einem Fußballverein oder der Freiwilligen Feuerwehr guttun oder der Reit- und Musikunterricht für Entspannung und mehr Selbstbewusstsein sorgen. Gerade bei erlebnispädagogischen Angeboten für Kinder und Jugendliche scheint es oft so, dass der Sport oder die Aktivitäten die Behandlung ersetzen. Doch eigentlich geht es bei all diesen Angeboten darum, einen Zugang herzustellen, um über eine Beziehung die bestehenden Probleme anzugehen oder entsprechende soziale Fähigkeiten nachzulernen. 
     
  • Erst zum Arzt oder direkt zum Psychotherapeuten?

      Eine Möglichkeit, eine Psychotherapie zu beginnen, besteht in der ärztlichen Begleitung. Dann wird das Vorhaben mit dem Hausarzt, dem Kinderarzt, einem Psychiater oder einem Neurologen besprochen. Wenn dieser Arzt eine zusätzliche psychotherapeutische Ausbildung absolviert hat, kann dieser eventuell selbst die Psychotherapie übernehmen oder eine Überweisung an einen Kollegen vornehmen. Bei Bedarf kann der Arzt auch die medikamentöse Betreuung übernehmen. Worin die Unterschiede zwischen Psychiatern, Psychotherapeuten usw. bestehen wird HIER erklärt.
    Eine andere Möglichkeit ist, sich den Psychotherapeuten direkt auszusuchen. Die Suche selbst in die Hand zu nehmen, hat entscheidende Vorteile. Denn so ist es möglich, sich selbst einen Überblick über die Angebote zu machen. Eine bewusste und informierte Entscheidung zu treffen ist immer besser, als die Verantwortung und Entscheidung anderen zu überlassen. Doch ist es vor der Kontaktaufnahme sinnvoll, sich zunächst einige Gedanken zur den folgenden Fragen zu machen. Das erleichtert die Suche enorm und spart eine Menge Zeit. 
     
  • Muss die Therapie von der Krankenkasse bezahlt werden?

       Wenn die Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen werden soll, dann kommen in der Regel nur die drei Richtlinien-Verfahren in Frage, nämlich die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die psychoanalytische Psychotherapie oder die Verhaltenstherapie.
    Wer diesen Einschränkungen in der Wahl der Methoden durch die Enge des Psychotherapeutengesetzes entkommen will, muss bereit sein, die Therapie selbst zu finanzieren. 
     
  • Welche therapeutische Methode ist für mich die richtige?

      Ist es in der Psychotherapie gewünscht, die Hintergründe und Ursache der Symptomatik verstehen zu lernen, sind wahrscheinlich die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die psychoanalytische Psychotherapie oder die humanistische Psychotherapie eher geeignet. Hier ist es sinnvoll, gegebenenfalls von einer Langzeittherapie auszugehen, da diese Verfahren etwas Zeit benötigen, um ihren Tiefgang und nachhaltige Entwicklungen anzustoßen.
    Ist es gewünscht, eher lösungsorientiert an einem abgrenzbaren Problem zu arbeiten, kommt eher die Verhaltenstherapie in Fragen. Hier wird wenig oder gar nicht an den Ursachen gearbeitet, sondern sich lediglich auf die Ebene der Symptomatik konzentriert.
    Wenn in einer Therapie für Erwachsene nicht nur geredet, sondern auch kreative Techniken wie Malen, Musik, Fantasiereisen oder Körperarbeit angewendet werden sollen, kommen Methoden aus dem humanistischen Bereich in Frage. Dazu zählen beispielsweise Gestalttherapie, Maltherapie, Tanztherapie oder Körperarbeit. In der Psychoanalyse und Tiefenpsychologie für Kinder und Jugendliche werden diese Elemente im Rahmen der Spieltherapie regelmäßig eingesetzt, jedoch nicht so bei den Erwachsenen.
    Ausführliche Infos zu verschiedenen therapeutischen Methoden und Verfahren gibt es hier. 
     
  • Profitiere ich mehr von Einzelpsychotherapie oder Gruppenpsychotherapie?

       Die Einzelltherapie ist das klassische Format. So stellen sich die meisten eine Psychotherapie vor. Dies hat natürlich eine Menge Vorteile. Es ist immer jemand da, mit dem man seine sensiblen Themen und Anliegen besprechen und teilen kann.
    Von einer Gruppentherapie profitieren Menschen, die in der Therapie ihre Situation auch durch Tipps, Ratschläge und den Austausch mit anderen Verbessern wollen. Hier erhalten sie unter anderem durch die Gruppenmitglieder Unterstützung und Anregungen für die Lösung der Probleme. Zu dem mag es manchem leichter fallen, diese von andern anzunehmen, die in einer ähnlichen Lage sind.
    Für Kinder und Jugendliche wird seit neustem der Bereich der Gruppenpsychotherapie besonders gefördert und das Angebot ausgebaut. Es ist richtig, dass einige Kinder und Jugendliche, die an Störungen im Sozialverhalten in Gruppen oder Problemen mit Gleichaltrigen leiden, von geleiteten Gruppenpsychotherapien profitieren. Auch bei anderen Krankheits- und Störungsbildern sind positive Effekte zu beobachten.
    Dennoch sollte nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass die Gruppenpsychotherapie besonders deshalb besondere Förderung erfährt, weil es immer noch zu wenige Psychotherapeuten und Therapieplätze gibt.
     
  • Eine Frage des Alters: Zum Psychologischen Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut?

      Erwachsene, die eine von der Krankenkasse abgedeckte Psychotherapie beginnen möchten, wenden sich an einen Psychologischen Psychotherapeuten oder einen Ärztlichen Psychotherapeuten.
    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahre können von einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandelt werden oder von einem Psychologischen Psychotherapeuten oder einem Ärztlichen Psychotherapeuten, sofern diese eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert haben. Eltern und Bezugspersonen werden in Psychotherapien für Kinder und oft auch für Jugendliche mit einbezogen, allerdings selbst nicht therapiert. Diese Leistungen werden von den Krankenkassen abgedeckt. Erwachsene können bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten keine Psychotherapie beginnen, sie können lediglich als Selbstzahler Beratung, Coaching oder ähnliche Leistungen in Anspruch nehmen, wenn diese vom jeweiligen Therapeuten angeboten werden. 
     
  • Die Passung: Wie soll ich einen Psychotherapeuten auswählen?

      Passung meint, dass die Beziehung zwischen Analytiker und Analysand eine tragfähige Arbeitsbeziehung bildet. Diese Frage, die ursprünglich aus der Psychoanalyse stammt, beschäftigt heute selbstverständlich alle Patienten und Behandlerinnen, unabhängig ihrer fachlichen Ausrichtung. Dennoch heben die Tiefenpsychologie und die Psychoanalyse sich dahingehend ab, dass sie die Beziehung zum Patienten als entscheidendes und differenziertes Werkzeug einsetzen und nicht bloß eine gute Beziehung herstellen möchten. Anders als in der Verhaltenstherapie werden dort unbewusste Beziehungswünsche aufgegriffen und entsprechend heilend beantwortet. Diese können eben auch konflikthaft und zeitweise als streng, unangenehm oder bevormundend erlebt werden.   
  • Soll ich einen weiblichen oder männlichen Psychotherapeuten nehmen?

      Das Geschlecht des Psychotherapeuten kann für die Passung und die Beziehung sehr entscheidend sein. Zwar geht die psychoanalytische Theoriebildung davon aus, dass das Geschlecht des Behandlers keine Rolle für den therapeutischen Prozess spielt, aber die Praxis vermittelt ein anderes Bild.
    Es ist in unserer Gesellschaft immer noch so, dass Frauen und Männer unterschiedliche Rollen, Anforderungen, Verhaltensweisen usw. haben. Somit fällt auch die Identifizierung mit dem Psychotherapeuten leichter, wenn entsprechende Ähnlichkeiten bestehen.
    Doch das ist nicht alles. Hat in der eigenen Entwicklung beispielsweise eher der Vater gefehlt, dann ist es natürlich sinnvoller, für sich einen männlichen Psychotherapeuten auszuwählen und umgekehrt.
    Ist allerdings aufgrund von traumatischen Erfahrungen, die Angst vor einem männlichen Gegenüber zu groß und kann nicht überwunden werden, ist es natürlich vernünftiger, zu einer Therapeutin zu gehen.  
     
  • Wie finde ich die Richtige? Wie finde ich den Richtigen?

      Ein Richtig oder Falsch gibt es hier nicht. Die Suche nach der richtigen Behandlerin und der perfekten Passung ist schon im Vorfeld zum Scheitern verurteilt. Insbesondere in der Psychoanalyse und der Tiefenpsychologie ist es gewollt, dass der Analysand irgendwann spürt, dass der Analytiker nicht perfekt, sondern begrenzt und ein menschliches Gegenüber ist. Dennoch ist es sinnvoll, sich im Vorfeld einige Fragen zu beantworten und sich einige Gedanken zu diesem Thema zu machen. Wichtig ist dabei jedoch, dass es im Kennenlernen ausreichend gut passt und sich ein Vertrauensverhältnis entwickelt.  
  • Was tun homosexuelle, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere Menschen?

       Eigentlich sind Psychotherapeuten so ausgebildet, dass sie mit jeder (krankheits-)relevanten Thematik umgehen können sollen. Theoretisch ist es so, dass bei aller Komplexität des Lebens die Probleme der Menschen recht ähnlich sind. Doch in der Realität kann es natürlich sinnvoll sein, sich unter Umständen an einen Spezialisten zu wenden oder Beratungsstellen hinzuzuziehen.

    Lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere Menschen, sei es als Paar, Eltern, Angehörige, Patient und/oder Behandler können sich bei Fachverbänden Hilfe und Unterstützung holen. Leider kennen sich nicht viele Psychotherapeuten mit diesem Thema aus. Der Verband für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere Menschen in der Psychologie e.V. (VLSP) bietet Informationen nicht nur für BeraterInnen und TherapeutInnen, sondern auch für Patienten und Betroffene. VLSP bietet Menschen eine Plattform, die sich aus psychologischer Perspektive mit sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt auseinandersetzen wollen. Mehr Infos unter http://www.vlsp.de
    Kontakt: c/o PLUS - Max-Joseph-Straße 1 in 68167 Mannheim
    Telefon (AB): +49 621 48 34 55 39 Fax: +49 621 33 62 186 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
     
  • Welche Bedingungen müssen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie erfüllt sein?

       Generell werden die Kosten einer Psychotherapie von den Krankenkassen übernommen, egal ob es sich um Kinder, Jugendliche oder Erwachsene handelt.

    Medizinische Begründung
    Dazu muss jedoch eine medizinische Begründung vorliegen. Beispiele hier für sind seelisch und/ oder körperlich bedingte Erkrankungen wie Depressionen, Angstneurosen, Panikattacken, Zwangserkrankungen oder psychosomatische Erkrankungen – dazu zählen auch schwere chronische Erkrankungen und Folgen von psychotischen Erkrankungen oder Sucht (wie unter der FAQ „Wann ist eine Psychotherapie angebracht oder nötigt?“ ausführlich beschrieben). Die Behandlerin muss hier eine entsprechende Diagnose vergeben.

    Therapiemethoden
    Es werden nur die Therapiemethoden von den Krankenkassen bezahlt, die zu den so genannten Richtlinienverfahren gezählt werden. Sie haben sich als wissenschaftlich wirksam erwiesen und sind zugelassen. Gemeint sind damit die psychoanalytischen Psychotherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Methode neuropsychologische Therapie bei organisch bedingten psychischen Erkrankungen. Ergänzend werden auch übende-suggestive Techniken wie z.B. autogenes Training, Hypnose usw. eingesetzt.
    Welche Form von Psychotherapie das geeignetste Verfahren darstellt, ist von den persönlichen Bedürfnissen abhängig. Bei Unsicherheit über die Wahl der Methode wird dies in dem Behandler in den ausführlichen, diagnostischen Erstgesprächen, die auch Ihrer Beratung dienen geklärt.

    Approbation der Behandlerin
    Psychotherapeuten müssen bestimmte Merkmale erfüllen, damit ihre Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden. Sie müssen approbiert sein, also eine staatliche Behandlungserlaubnis besitzen und ein psychotherapeutisches Verfahren anwenden, das sich wissenschaftlich als wirksam erwiesen hat und zugelassen ist (Richtlinienverfahren).

    Antrag auf Psychotherapie
    Eine Psychotherapie eine antragspflichtige Leistung. Anders als bei der Behandlung durch den Hausarzt oder Facharzt müssen nach Probesitzungen (probatorischen Sitzungen) einen Antrag zur Bewilligung der Therapie gestellt werden. Die entsprechenden Informationen sind beim Psychotherapeuten zu erhalten sowie die benötigten Formulare. In der Regel übernehmen die Psychotherapeuten die meisten dieser verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Formulare müssen nur noch durchgelesen und unterschrieben werden. Wichtig ist jedoch, dass eine Krankenversicherungskarte vorgelegt wird.

    Der Behandler muss darauf einen ausführlichen Antrag zu Händen eines unabhängigen Gutachters an die Krankenkasse stellen. Dieser geschieht anonymisiert, d.h. ohne jegliche konkrete Angaben zum Patienten. In diesem Bericht werden die Diagnose und der Therapieplan vorgestellt. Nach Befürwortung des Antrags durch den Gutachter erteilt die Krankenkasse die Genehmigung für die Therapie und übernimmt die anfallenden Kosten.

    Ablehnung des Antrages
    Die Krankenkassen können einen Antrag ablehnen. Gegen diese Ablehnung kann Widerspruch einlegt werden, was erfahrungsgemäß dann oft doch noch zu einer Zusage führt. Wird jedoch auch der Widerspruch abgelehnt, kann Klage beim Sozialgericht einreicht werden, die für den Patienten kostenfrei ist.

    Verlängerung der Psychotherapie
    Eine Psychotherapie kann nach Ablauf des ersten bewilligten Stundenkontingentes verlängert werden. Dies ist ein ganz normaler Vorgang, für den allerdings wieder ein Antrag notwendig ist. 
     
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  • Was ist bei den gesetzlichen Krankenkassen zu beachten?

      Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Ärztliche sowie sowie Psychologische Psychotherapeuten, Psychoanalytiker, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten direkt aufsuchen.

    Allerdings müssen diese eine Kassenzulassung vorweisen bzw. einen Kassensitz erworben haben, um an der allgemeinen kassenärztlichen Versorgung für gesetzlich Versicherte zu teilnehmen. Es gibt auch Privatpraxen, die nur mit privatversicherten Patienten abrechnen. Dies ist in den Listen, deren Suchmasken und von der jeweiligen Behandlerin zu erfragen.

    Für die Inanspruchnahme der ersten (probatorischen) Sitzungen sind keine weiteren Formalitäten notwendig bis auf die Vorlage der Krankenversicherungskarte. Patienten benötigen keine Überweisung seitens eines Hausarztes. Die Kosten für die anschließenden psychotherapeutischen Sitzungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen, wenn eine medizinische Begründung vorliegt.

    Kostenerstattung in Privatpraxen für gesetzlich Krankenversicherte
    Es gibt zu wenige Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit einer Kassenzulassung bzw. einem Kassensitz. Deshalb müssen Patienten häufig viele Monate auf einen Behandlungsplatz warten.

    Wenn Patienten aber belegen können, dass sie schon bei mehreren Psychotherapeuten nachgefragt haben und dringend ein Behandlungsbedarf besteht, können die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten der Behandlung bei Psychotherapeuten übernehmen, die keinen Kassensitz haben.

    Solche Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben eine Approbation, also ihre staatliche Behandlungserlaubnis, stehen aber nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung unter Vertrag. Diese Psychotherapeuten arbeiten in Privatpraxis. Sie stellen eine Rechnung aus, die vom Patienten bei der Krankenkasse einreicht werden kann. Vorher sollte sich der Patient jedoch die Einwilligung zu einer solchen Kostenerstattung von der gesetzlichen Krankenversicherung schriftlich einholen.

    Detaillierte Informationen zur Kostenerstattung und entsprechende Musterschreiben sind auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer zu finden: www.bptk.de. Dort kann der Informationsflyer „Kostenerstattung“ heruntergeladen werden oder als gedruckter Flyer kostenlos bei der Geschäftsstelle der BPtK bestellen werden.

    Bundespsychotherapeutenkammer
    Klosterstraße 64
    10179 Berlin
    Telefon: 030 278785-0
    Fax: 030 278785-44
    info@bptk
    www.bptk.de
     
  • Was ist bei den privaten Krankenversicherungen zu beachten?

       Nahezu alle Privatversicherungen finanzieren eine Psychotherapie. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind jedoch nicht einheitlich geregelt. Entscheidend sind hier die individuellen Vertragsbedingungen.
    Die privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für Behandlungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren (Richtlinienverfahren) und darüber hinaus übernehmen sie auch oft andere Leistungen. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Denn manche Versicherungen übernehmen Psychotherapien im gleichen Umfang und zu Bedingungen, wie die gesetzlichen Krankenkassen. In vielen Versicherungsverträgen gibt es allerdings Einschränkungen hinsichtlich des Behandlungsumfanges z.B. ein jährliches Stundenlimit von 25 bis 35 Sitzungen.
    Abgerechnet werden die Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), woraus sich je nach Behandlungsverfahren und individueller Komplexität des Behandlungsfalles Kosten von ca. 90 bis 120 € pro Sitzung (50 Minuten) ergeben.
    Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzte für Psychosomatische Medizin können unabhängig von der psychotherapeutischen Leistung auch Untersuchungen, Abklärungsgespräche sowie zeitlich begrenzte psychiatrisch-psychotherapeutische Sitzungen ohne Genehmigungsverfahren gemäß der GOÄ zu Lasten der Versicherung in Rechnung stellen.
     
  • Was zahlten die Beihilfestelle für Beamte?

      Die Beihilfe für Beamte übernimmt einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 Prozent der anfallenden Kosten. Es ist in jedem Fall ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.   
  • Was müssen Selbstzahler beachten?

      Patienten, die keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen können oder wollen, werden als Selbstzahler in der Regel den privatversicherten Patienten gleichgestellt. Zur Berechnung der Leistungen wird entsprechend die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugrundegelegt. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollte vor Beginn der Behandlung ein klare, möglichst schriftliche Absprache getroffen werden.

    Die Vorteile, keine Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, liegen vor allem darin, dass keine Stelle oder Institution von der psychotherapeutischen Behandlung erfährt. Dies kann insbesondere für Beamte von Bedeutung sein oder für Menschen, die sich im Staatsdienst befinden oder dort eine berufliche Karriere planen. Selbständige können im Übrigen Beratungsleistungen, Coachings und Trainigs steuerlich geltend machen. 
     
  • Welche Möglichkeiten haben Menschen ohne Krankenversicherung?

      Menschen, die nicht krankenversichert sind und sich in einer finanziellen Notlage befinden, können die Finanzierung einer Psychotherapie beim zuständigen Sozialamt beantragen.   
  • Wer trägt die Kosten für Beratungen, Coaching, Training oder Supervision?

      Die Kosten für Beratungen, Coaching, Training oder Supervision müssen selbst getragen werden, da diese Leistungen nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Dies ist natürlich ein Nachteil. Allerdings werden hier keine Diagnosen benötigt und es gibt kaum Einschränkungen bezüglich der Themen und Ziele, der bearbeiten werden können. Selbständige können die Kosten im Übrigen steuerlich geltend machen, wenn die erhaltene Leistung in den entsprechenden Bereich ihrer beruflichen Tätigkeit fällt.   
  • Gibt es Zuschüsse für Gesundheitsangebote wie Entspannungsübungen, Yoga o.ä.?

      Viele Krankassen bezuschussen Gesundheitsangebote wie Präventionsmaßnahmen, Entspannungsübungen, Yoga, Meditationskurse usw.. Es kann sich durchaus lohnen, sich bei der Versicherung zu erkundigen, ob das gewünschte Angebot entsprechend gefördert oder bezuschusst wird.   
  • Berufsbezeichnungen – was sind die Kompetenzen und die Unterschiede?

       Für Laien sind die verschiedenen Berufe, Bezeichnungen und Titel sowie deren Befugnisse leider oft undurchsichtig und verwirrend. Das ist bei der Fülle der Regelungen nicht verwunderlich. Aus diesem Grund werden nachfolgend die einzelnen Bezeichnungen erläutert.  
  • Wer darf überhaupt Psychotherapie anbieten und durchführen?

      Es dürfen nur Psychologische Psychotherapeuten, Ärztliche Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten heilkundliche Psychotherapien anbieten. Genauso dürfen nur diese die berufsrechtlich streng geschützten Titel Psychotherapeut oder Psychotherapeutische Praxis führen.
    Insbesondere die Bezeichnungen von Heilpraktikern können hier für Verwirrung sorgen. Sie nennen sich oft Heilpraktiker für Psychotherapie oder bieten Psychotherapie (nach HG also dem Heilpraktikergesetz an) und grenzen sich oft nicht eindeutig von den approbierten Psychotherapeuten und Psychotherapeutischen Praxen ab. Dies ist leider immer noch für die Patienten ungünstig gelöst bzw. werden Verstöße kaum geahndet.
    Den Unterschied machen die Approbation und das Staatsexamen. Damit ist die Gewähr gegeben, dass fachliche Standards erfüllen werden. So sollen Psychotherapeuten den Patienten fachgerechte Hilfe anbieten können oder gegebenenfalls an andere fachlich qualifizierte Psychotherapeuten überweisen. Ebenso gelten für Psychotherapeuten ganz bestimmte fachliche und ethische Regeln. Sie unterliegen z.B. einer Schweigepflicht, sind verpflichtet, Indikationen abzuklären sowie ihre therapeutische Arbeit mittels Supervision zu reflektieren. So sind sie auch zu einem Abstinenzgebot verpflichtet. Das bedeutet, sie sollen und dürfen keine privaten Beziehungen zum eigenen Nutzen mit ihren Patienten eingehen, weil sonst das Ergebnis der therapeutischen Behandlung behindert werden kann.
    Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Psychotherapie sind nicht nur die psychotherapeutischen Fach- und Berufsverbänden sondern gerade auch die Landespsychotherapeutenkammern, welche für die Entwicklung und die Einhaltung fachlicher und ethischer Normen zuständig sind. 
     
  • Wer darf Atteste und Krankmeldungen ausstellen oder Medikamente verschreiben?

       Generell gilt, dass Medikamente nur von ärztlichen Psychotherapeuten, Psychiatern, Fachärzten, Neurologen und natürlich von Allgemeinärzten verschrieben werden dürfen. So dürfen auch nur diese Krankmeldungen und Berufsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen und zusammen mit Psychotherapeuten weitere medizinische Untersuchungen veranlassen.  
  • Was genau ist ein Psychiater (Fachärzte für Psychiatrie/ Psychosomatische Medizin/ Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)?

      Psychiater sind Ärzte mit psychiatrischer und psychotherapeutischer Facharztausbildung. Sie beschäftigen sich vom medizinischen bzw. körperlichen Standpunkt ausgehend mit der medizinischen Diagnostik, Behandlung und Erforschung von psychischen Störungen und Geisteskrankheiten. Psychiater arbeiten meistens in Kliniken für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, in psychiatrischen Praxen, sozialpsychiatrischen Zentren usw.. Sie setzen oft Psychopharmaka und andere Medikamente zur Behandlung ein, was Psychotherapeuten nicht erlaubt ist.
    Unterteilt werden ihre Arbeitsschwerpunkte durch folgende Berufsbezeichnungen:
    Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sind im Schwerpunkt in der Psychiatrie und der Psychotherapie tätig.
    Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind im Schwerpunkt in der Psychosomatik tätig, sie kümmern sich besonders um psychische Erkrankungen, die zu beobachtbaren körperlichen Symptomen führen und umgekehrt.
    Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sind im Schwerpunkt in der Psychiatrie und der Psychotherapie tätig, nur eben besonders auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren spezialisiert.
    Manchmal sind Psychiater gleichzeitig Neurologen oder sie arbeiten mit Neurologen zusammen, im Grenzbereich zur Psychiatrie. Fachärzte der Neurologie beschäftigen sich mit dem Nervensystem und seinen Erkrankungen. 
     
  • Was genau ist ein Neurologe?

      Neurologen sind Fachärzte, die genau wie Psychiater, sich auf ein medizinisches Fachgebiet spezialisiert haben und dazu eine zusätzliche Facharztausbildung absolviert haben. Das medizinische Gebiet der Neurologie befasst sich mit der Funktionsweise des Nervensystems und seinen Erkrankungen. Manch mal sind Neurologen gleichzeitig Psychiater oder arbeiten mit Psychiatern zusammen im Grenzbereich zur Psychiatrie. Auch Neurologen können selber nur dann Psychotherapien anbieten, wenn sie eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben.   
  • Was genau ist ein Psychologe?

      Psychologe ist eine Berufsbezeichnung für Menschen, die das wissenschaftliche Studium der Psychologie an einer Hochschule absolviert haben. Das Fach der Psychologie ist weitgefächert und beinhaltet ganz allgemein die Erforschung, Beschreibung, Erklärung, Modifikation und Vorhersage menschlichen Erlebens und Verhaltens. Neben der Wissenschaft sind Psychologen in vielen Arbeitsbereichen vertreten wie z.B. in der Meinungsforschung, Unternehmensberatung, Personalentwicklung, der Verkehrspsychologie oder in Beratungsstellen. Psychologen dürfen für Hilfesuchende psychologische Beratungen anbieten. Psychotherapie dürfen Psychologen allerdings erst durchführen, wenn sie nach ihrem Psychologie-Studium eine langjährige Weiterbildung zum Psychotherapeuten absolviert haben. Dann werden sie meistens als Psychologische Psychotherapeuten bezeichnet und können Patienten behandeln.   
  • Was genau sind Pädagogen, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter?

      Manchmal handelt es sich bei Beratern und Therapeuten um Pädagogen oder Sozialpädagogen/ Sozialarbeiter. Sie sind häufig in Beratungsstellen oder in Institutionen des Sozialwesens oder des Gesundheitswesens tätig.
    Pädagoge ist eine Berufsbezeichnung für Menschen, die das wissenschaftliche Studium der Erziehungswissenschaften an einer Hochschule absolviert haben. Das Fach der Pädagogik ist wie das Fach der Psychologie weit gefächert.
    Sozialpädagoge und Sozialarbeiter sind in der Praxis synonyme Beziehungen für Menschen, die an einer Fachhochschule für angewandte Wissenschaften ein entsprechendes Studium abgeschlossen haben. Dieses zeichnet sich insbesondere durch die Praxisbezogenheit und seine interdisziplinäre Ausrichtung aus.
    Einige der Pädagogen oder Sozialpädagogen/ Sozialarbeiter dürfen keine Psychotherapien durchführen oder anbieten, es sei denn sie, haben zu ihrem Hochschulstudium zusätzliche berufsbegleitende therapeutische Weiterbildungen absolviert. Diese Ausbildungen haben oft nicht denselben Umfang wie eine vollständige Psychotherapieausbildung. Allerdings befähigen beide Studienabschlüsse zu der sehr umfangreichen Ausbildung zum approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. 
     
  • Was genau ist ein Psychotherapeut?

      Psychotherapeut ist die Berufsbezeichnung für einen Heilberuf. Sie haben wie die Ärzte eine Approbation, also die staatliche Zulassung, um erkrankten Menschen helfen zu dürfen.
    Es dürfen nur Ärzte, Psychologen und Pädagogen Psychotherapeuten werden. Nach dem jeweiligen Studium, der Zugangsqualifikation, müssen sie noch einmal eine langjährige Weiterbildung zum Psychotherapeuten absolviert haben. Anders als Ärzte dürfen Psychotherapeuten keine Medikamente verschreiben, es sei denn, sie haben auch ein Medizinstudium absolviert.
    Unterteilt werden die Bezeichnungen für Psychotherapeuten nach ihrer Zugangsqualifikation und ihren Arbeitsschwerpunkten in Ärztlicher Psychotherapeut (ÄP), Psychologischer Psychotherapeut (PP)sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (KJP).
    Dabei haben ÄP vorab ein Medizinstudium absolviert und daraufhin eine Qualifikation zum Psychotherapeuten absolviert. Sie dürfen Erwachsene psychotherapeutisch behandeln. Rein rechtlich dürfen sie auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren behandeln. Allerdings benötigt man hierzu eine Menge zusätzliches Fachwissen, daher werden die Patienten auch von den Krankenkassen meistens zu speziell dafür ausgebildeten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten überwiesen.
    PP sind vom Grundberuf her studierte Psychologen. Auch sie haben im Anschluss an ihr Studium eine Qualifikation zum Psychotherapeuten absolviert. Sie dürfen ebenfalls Erwachsene psychotherapeutisch behandeln, genauso, wie sie rein rechtlich auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren behandeln dürfen.
    KJP ist eine Bezeichnung für Psychotherapeuten, die eine spezialisierte Ausbildung absolviert haben, welche zur Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 21 Jahren befähigt. Sie können vom Grundberuf her Ärzte, Psychologen oder Pädagogen sein.
    Sie alle sind berechtigt, bei der Kassenärztlichen Vereinigung eine Zulassung beantragen, damit ihrer Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Ihre Leistungen werden ebenfalls von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Diese Berufsgruppen dürfen beispielsweise in Kliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik arbeiten oder sich mit einer ambulanten Praxis niedergelassenen.  
     
  • Was ist ein Psychoanalytiker?

      Psychoanalytiker werden Therapeuten genannt, die Psychoanalysen anbieten. Sie können Ärztliche Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sein. Die Bezeichnung Psychoanalytiker benennt somit nur das vom Therapeuten ausgeübte Verfahren und den Schwerpunkt, in dem er ausgebildet ist.   
  • Was genau sind Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie?

      Ungünstig und verwirrend wird Deutschland mit Begriffen und Berufsbezeichnungen umgegangen. Dies führt zu Verwechslungen und zu Verunsicherungen bei den Patienten. Dabei ist eines klar: Heilpraktiker sind keine Psychotherapeuten und dürfen sich nicht so bezeichnen. Sie nennen sich daher oft „Heilpraxis für Psychotherapie“ oder „Heilpraktiker für Psychotherapie“.
    Heilpraktiker verfügen über keine Approbation. Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker wird üblicherweise vom Gesundheitsamt erteilt. Damit wird die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde gemäß dem Heilpraktikergesetz erlaubt. Zum Erhalt dieser Erlaubnis muss der Antragsteller das 25. Lebensjahr vollendet haben. Er muss mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung (wenigstens den Hauptschulabschluss) nachweisen, sittlich zuverlässig sein und in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sein. Bei der Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt muss er nachweisen, dass die Ausübung der Heilkunde durch ihn keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeutet.
    Heilpraktiker mit einer umfassenden Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (auch großer Heilpraktikerschein genannt) dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und Therapie mit körperlichen Behandlungen durchführen. Sie wenden für Diagnose und Therapie oftmals Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin an.
    Heilpraktiker für Psychotherapie verfügen lediglich über eine eingeschränkte Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie (auch kleiner Heilpraktikerschein genannt). Bei Heilpraktikern für Psychotherapie ist nicht sichergestellt, dass sie über ausreichende Qualifizierungen verfügen, um psychische Störungen oder Erkrankungen mit wissenschaftlich anerkannten Methoden behandeln zu können. Aus diesem Grund werden psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktiker regelhaft nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
    Dennoch ist es so, dass einige Heilpraktiker für Psychotherapie über Hochschulabschlüsse sowie interessante und wirksame therapeutische Zusatzausbildungen verfügen. Aus diesem Grund werden von manchen privaten Krankenversicherungen die Rechnungen von Heilpraktikern für Psychotherapie ganz oder teilweise übernommen. 
     
  • Was sind Therapeut, Coach, Supervisor, Trainer oder Berater?

       Im Gegensatz zu den Berufsbezeichnungen Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sind die Bezeichnungen Therapeut, Coach, Supervisor, Trainer oder Berater nicht gesetzlich gestützt. Das bedeutet im Endeffekt, dass sich jeder so bezeichnen darf. Demnach gibt es keine unabhängige staatliche oder andere öffentliche Stelle, welche eine Aufsicht über Qualitätsstandards führt. Somit ist nicht geregelt, welche Ausbildung und Fähigkeiten derjenige hat, der sich so bezeichnet. Ebenso wenige gibt es Richtlinien und Vorgaben, die sein Handeln in seinem Tätigkeitsfeld bestimmen.  
  • Wie sind die Psychotherapeuten eigentlich ausgebildet?

      Um als Psychotherapeut arbeiten zu dürfen, bedarf es mindesten eines erfolgreich absolvierten Studiums in den Fächern Medizin, Psychologie (mit klinischer Psychologie) oder Pädagogik. Danach folgt eine aufwändige und langjährige Zusatzausbildung. Sie findet an freien Instituten statt, nach der Überprüfung der persönlichen Eignung, oder inzwischen vermehrt auch an Universitäten.
    Die Weiterbildung für Psychologen und Pädagogen umfasst derzeit Praktika im Umfang insgesamt 1.800 Stunden, mindesten 600 Behandlungsstunden unter Supervision, manchmal sogar bis zu 800 Stunden. Hinzu kommen noch einmal ca. 2.500 Stunden an Vorlesungen, Seminaren und einer Selbsterfahrung. Es ist selbst bei einem zügigen Ablauf der Ausbildung mit einer Weiterbildungszeit von fünf bis sechs Jahren zu rechnen.

    Für ärztliche Psychotherapeuten gelten hier deutliche Vereinfachungen und Verkürzungen. Das bewirkt natürlich qualitative Unterschiede in der Ausbildung, was nicht gerne öffentlich zugegeben wird. Je nach Verfahren, Schwerpunkt und Ausbildungsinstitut schwanken die Anforderungen in den immer umfangreicheren theoretischen Seminaren und Ausbildungselementen. Die umfangreichste Ausbildung erfahren immer noch die Psychoanalytiker, gefolgt von den Tiefenpsychologen und insbesondere den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
    Alle Psychotherapeuten werden im Staatsexamen einer einheitlichen Prüfung unterzogen und erhalten mit der Approbation, wie Ärzte, die Erlaubnis, Heilbehandlungen anzubieten und durchführen zu dürfen.  
     
  • Müssen Psychotherapeuten selbst eine Therapie machen?

      Aus der Tradition der Psychoanalyse sind inzwischen für alle Verfahren 100 Stunden Selbsterfahrung gesetzlich vorgesehen. Sie teilen sich auf in 50 Stunden Einzelselbsterfahrung und 50 Stunden Gruppenselbsterfahrung. Dies trifft nun auch für die Verhaltenstherapie zu, selbst wenn hier der konzeptionelle Sinn und Aufbau durchaus zu hinterfragen ist. Zudem wird bei Verhaltenstherapeuten dieser wichtige Aspekt leider etwas zu locker gehandhabt. Spitzenreiter sind in diesem Feld nach wie vor die Psychoanalytiker und manche Tiefenpsychologen. Sie unterziehen sich immer noch einer mindestens 150 Stunden andauernden Lehranalyse. An diesen Standard reichen leider meistens nur noch Kollegen heran, die ihre Selbsterfahrung persönlich vorangetrieben haben oder sich bewusst für eine Fortführung ihrer Analyse entschieden haben.
    Bei der Ausbildung der Heilpraktiker wird leider ebenfalls auf eine Lehranalyse nur wenig Wert gelegt. In manchen Instituten für heilpraktische Psychotherapeuten werden nur einige Stunden Gruppenselbsterfahrung angeboten. Über den Erwerb von formalen Qualifikationen hinaus kommt es sehr darauf an, dass sich der Therapeut eine gute psychotherapeutische Kompetenz aneignet. Das umschließt meist einen persönlichen Entwicklungsprozess, der nicht genau planbar oder vorherzubestimmen ist.
    Dabei ist dies für den Therapeuten und den Patienten gleichermaßen wichtig. Durch die eigene Analyse soll sich der Therapeut seiner eigenen psychologischen Struktur bewusst werden. So kann er die eigenen Prozesse von denen des Patienten besser trennen und abgrenzen. Gleichzeitig wird der Patient auch davor geschützt, dass der Therapeut seine eigen Anliegen und Themen mit den beruflichen Angelegenheiten vermischt. 
     
  • Wie suche ich Psychotherapeuten?

      Der Erfolg einer Psychotherapie hängt maßgeblich von der zwischenmenschlichen Beziehung zwischen dem Psychotherapeuten und dem Patienten ab. Es ist also absolut wichtig, selbst die Auswahl des therapeutischen Begleiters vorzunehmen und die Entscheidung über die Zusammenarbeit nicht allein dem Therapeuten, einer Institution, einem Betreuer, der Schule, einem Lehrer oder gar dem Zufall zu überlassen. Schließlich wird in der Therapie über sich selbst, die eigene Situation und die intimsten Probleme gesprochen. Deshalb entscheidet jeder am besten selbst, mit wem dies geschieht.   
  • Wie gehe ich mit Empfehlungen hinsichtlich eines bestimmten Psychotherapeuten um?

       Es ist natürlich vernünftig und grundsätzlich in Ordnung Empfehlungen über Behandlerinnen einzuholen und diesen nachzugehen. Dennoch ist es ratsam, diese kritisch zu prüfen und sich sein eigenes Bild zu verschaffen. Die eigenen Bedürfnisse, die eigene Situation und die spezifischen Probleme sind andere als die von Bekannten, Freunden oder dem Hausarzt, von dem die dringende Empfehlung stammen mag. Was anderen hilft, muss noch lange nicht für einen selbst gut und heilsam sein. Selbst die Empfehlung eines befreundeten Psychotherapeuten ist mit Vorsicht zu betrachten und keine Garantie. Dieser kennt den Behandler nur als seinen Kollegen, von einer Fortbildung oder hat lediglich seine Visitenkarte erhalten.  
  • Wie finde ich mögliche psychotherapeutische Behandler?

     

    Grundsätzlich kann jeder in verschieden Listen nach psychotherapeutischen Behandlern suchen. Diese Listen werden u.a. von der Kassenärztliche Vereinigung oder der Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des jeweiligen Bundeslandes vorgehalten. Auch die Krankenkassen sind bei der Suche nach einer möglichen Behandlerin behilflich.

    Liste der Kassenärztliche Vereinigung Hessen

    https://www.arztsuchehessen.de/arztsuche/

    Listen der Landeskammern

    • · Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten in Hessen

    http://lppkjp.de/fur-patienten-und-ratsuchende/psychotherapeutensuche/

    • · Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

    https://www.lpk-bw.de/archiv/psd_suche.php

    • · Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

    https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/pa_psychotherapeuten-suche.html

    • · Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin

     Suchdienst: www.psych-info.de/

    • · Psychotherapeutenkammer Bremen

    Suchdienst: www.psych-info.de

    • · Psychotherapeutenkammer Hamburg

    Suchdienst: www.psych-info.de

    • · Psychotherapeutenkammer Niedersachsen

    Suchdienst: www.psych-info.de

    • · Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

    Suchdienst: www.ptk-nrw.de

    • · Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer

    Suchdienst: www.opk-info.de

    • · Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

    Suchdienst: www.lpk-rlp.de

    • · Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

    Suchdienst: www.psych-info.de

    • · Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein

    Suchdienst: www.psych-info.de

    Die Listen der Kammern und der KV haben den Vorteil, dass dort mit Suchmasken gearbeitet werden kann. So ist es möglich, für die Suche bestimmte Kriterien anzugeben, die der Behandler erfüllen soll. Dort kann nicht nur nach Postleitzahl oder Ort gesucht werden, sondern auch nach Name, Geschlecht, Fachkunde, Kassenzulassung für gesetzliche Krankenkassen, Fremdsprache, barrierefreiem Zugang usw.. Die Liste der Kassenärztlichen Vereinigung hält jedoch keine Privatpraxen vor.

    Zudem gibt es manch mal auch Beratungsstellen, soziale Einrichtungen oder Jugend- und Sozialämter, die über Erfahrungen und Kontakten zu psychotherapeutischen Behandlern verfügen. In Frankfurt am Main ist z.B. die Beratungsstelle Psychotherapie www.psych-ffm.de zu nennen.

    Für gesetzlich Krankenversicherte (aber nicht für privat Krankenversicherte) haben die Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der Umsetzung der neusten Psychotherapie-Richtlinien Terminservicestellen eingerichtet. Sie helfen dabei, einen Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde zu vermitteln. Für gesetzlich Krankenversicherte sind die psychotherapeutischen Sprechstunden Voraussetzung für die Behandlung. Ist danach eine Akutbehandlung erforderlich, können die Terminservicestellen genutzt werden, um einen Behandlungsplatz zu finden, falls die Praxis die Behandlung nicht selbst kurzfristig anbieten kann. Allerdings gibt es bei dieser Hilfe einige Einschränkungen, die unten genauer beschrieben werden. Die Terminservicestelle der KV Hessen ist unter der Telefonnummer 069 400 5000-0 zu erreichen.

     
     
  • Wozu gibt es die psychotherapeutische Sprechstunde?

       Für gesetzlich Krankenversicherte (aber nicht für privat Krankenversicherte) ist der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunden Voraussetzung für einen weiterführenden Termin. Es ist egal, ob es sich beim Folgetermin um eine probatorische Sitzung oder eine psychotherapeutische Behandlung handelt.
    Die psychotherapeutische Sprechstunde soll der schnellen Diagnostik und Indikationsstellung zur Psychotherapie dienen. Darüber hinaus umfasst sie eine Abklärung, ob und welche andere Hilfen eventuell noch benötigt werden. Psychotherapeuten können damit eine Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen organisieren, weil sie auch über die Befugnis verfügen, Soziotherapie, medizinische Rehabilitation und eine Krankenhausbehandlung zu verordnen.
    Die Vereinbarung eines entsprechenden Termins kann auch selbst mit den Praxen vereinbart werden. Die Terminservicestellen bieten nur eine Unterstützung bei der Suche nach einer Sprechstunde und ggf. nach einem Behandlungsplatz im Anschluss an. Jedoch ist es empfehlenswert, sich selbstständig auf die Suche zu machen.
    Für privat Krankenversicherte findet dieses Angebot in den probatorischen Sitzungen statt. 
     
  • Was genau macht die Terminservicestelle der Kassenärztliche Vereinigung?

      Nur für gesetzlich Krankenversicherte haben die Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit Terminservicestellen eingerichtet. Sie sollen eine Unterstützung sein und Termine zur psychotherapeutischen Sprechstunden vermitteln. Die Terminservicestelle der KV Hessen ist unter der Telefonnummer 069 400 5000-0 zu erreichen. Allerdings gibt es bei dieser Hilfe einige Einschränkungen zu beachten:
    Ist nach einer psychotherapeutische Sprechstunde eine Akutbehandlung erforderlich, können die Terminservicestellen auch genutzt werden, um einen Behandlungsplatz zu finden, falls die Praxis die Behandlung nicht selbst kurzfristig anbieten kann.
    Nach dem Anruf bieten die Terminservice innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Psychotherapeuten an. Die Wartezeit zwischen dem Anruf und Ihrem Termin beträgt maximal vier Wochen. Zu beachten ist, dass die Terminservicestelle bei der Terminvergabe keine Wunschtermine vereinbart und auch keine Wünsche zum Behandler beachtet. 
     
  • Schwierigkeiten bei der Psychotherapeutensuche

      Der Weg in die Psychotherapie ist leider immer noch oft problematisch. Dies liegt vor allem daran, dass es nach wie vor zu wenig Psychotherapeuten gibt, um den Bedarf zu decken. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen. Lange Warteliste und monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies trifft vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten zu, die Versicherte ohne weiteres in Anspruch nehmen können.   
  • Wie lange sind die Wartezeiten für einen Psychotherapieplatz?

       Das ist ganz unterschiedlich. Generell lässt sich sagen, dass es einen erheblichen Mangel an psychotherapeutischen Behandlerinnen gibt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen sich dagegen wehren, den tatsächlichen Bedarf zu erheben, geschweige denn, ihn zu decken. Ihr Ziel ist es, so kurzfristig Gelder einzusparen, auch wenn die Betroffenen unter Umständen schwer darunter leiden und es hohe Folgekosten im Gesundheits- und Sozialsystem nach sich ziehen kann. Viele Patienten warten sogar auf Ersttermine drei bis sechs Monate lang und erhalten nach der (neu eingerichteten) psychotherapeutischen Sprechstunde eben keinen Termin zur Probatorik und späteren Behandlung. Dies ist nicht nur in ländlichen Gegenden ein Problem, sondern auch in den Städten. Allerdings zahlt es sich in der Regel aus, am Ball zu bleiben und auch nicht den erstbesten Behandler für eine längere Behandlung auszuwählen, nur weil dieser gerade einen Termin frei hat.  
  • Wie kann die Wartezeit bis zum Therapiebeginn überbrückt werden?

      In Situationen, in denen keine akuten Krisen im Vordergrund stehen, aber dennoch dringend Rat erforderlich ist, gibt es verschiedene Beratungsstellen, die eine erste Anlaufstelle sein können, bevor die Psychotherapie beginnt. Hier sind psychologische Beratungsstellen und Erziehungsberatungsstellen zu nennen.

    Bei akuten Krisensituationen ist es ratsam, eine stationäre Behandlung in Betracht zu ziehen. Hierfür sind die lokalen Kliniken mit Abteilungen für Psychiatrie zuständig. Dort kann auch nach Adressen und Telefonnummern von speziellen psychiatrischen Kliniken in der Umgebung gefragt werden. 
     
  • Ist die Kostenerstattung eine Möglichkeit, um einen Psychotherapieplatz zu erhalten?

      Ist es nur nach mehrmonatigen Wartezeit möglich, einen Therapieplatz in der Nähe zu finden, besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse eine Kostenerstattung zu verlangen. Auf diesem Wege wird eine Psychotherapie auch bei Behandlerinnen ohne Kassenzulassung finanziert. Es sollte allerdings eine Approbation zum Psychotherapeuten vorliegen. Die Kostenübernahme für eine Behandlung durch Psychologen ohne Approbation (mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz) gelingt aufgrund ablehnender Rechtsprechungen nur noch selten.

    Wird eine Psychotherapie bei einen Behandler ohne Kassenzulassung aufgenommen, muss unbedingt vor Beginn der Behandlung der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Im Antrag muss nachgewiesen werden, dass bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz zu bekommen ist. Es muss deshalb eine Listen über Anrufe bei mehreren verschiedenen Behandlerinnen angefertigt werden (Datum, Uhrzeit, Ergebnis). Die Liste wird dem Antrag auf Kostenerstattung beigefügt.

    Die Psychotherapie kann erst aufgenommen werden, wenn die Kasse dem Antrag stattgegeben hat. Wird die Psychotherapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten die Patienten die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Daher auch die Bezeichnung „Kostenerstattung“. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise auf Grundlage der Gebührensätze und dem tatsächlichen Honorar, das mit der Behandlerin vereinbart wurde. 
     
  • Wie nehme ich Kontakt zu ambulanten Psychotherapeuten auf?

      Der telefonische Anruf ist die häufigste Form der Kontaktaufnahme bei niedergelassenen ambulanten Psychotherapeuten. Üblich war es bislang, fünf bis zehn Minuten vor der vollen Stunde anzurufen, um einen Termin zur Vorsprache zu erhalten, oder eine Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

    Inzwischen hinterlegen einige Kollegen in den Listen ihre E-Mail-Adresse oder bieten auf ihrer Homepage ein Kontaktformular an, in denen das Anliegen und eine Rückrufbitte hinterlassen werden kann. Hier ist jedoch auf die datenschutzrechtlichen Sicherheitslücken hinzuweisen, da der E-Mail-Verkehr immer noch eine recht unsicheres Medium ist. Wenn keine Verschlüsselung der Daten erfolgt, können ggf. Dritte leicht Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten des Patienten erhalten.

    Letztendlich läuft es oft dann wieder auf einen telefonischen Kontakt hinaus.
    Laut neuer Psychotherapie-Richtlinie müssen psychotherapeutische Praxen für gesetzlich Versicherte seit dem 1. April 2017 mindestens hundert Minuten in der Woche telefonisch erreichbar sein. Die Zeiten der Erreichbarkeit sollen auf der Internetseite oder auf dem Anrufbeantworter angekündigt werden. Allerdings müssen die Behandler nicht persönlich ansprechbar sein, sondern dies kann über Praxispersonal gewährleisten werden.
    Für Privatpraxen, die nur privatversicherte oder selbst zahlende Patienten behandeln, trifft diese Richtlinie nicht zu. 
     
  • Wie verhalte ich mich am Telefon und was sage ich über mich?

      Die Arbeitsbeziehung zwischen Patient und Psychotherapeut beginnt schon bei dem ersten Kontakt am Telefon. Letztendlich merken beide oft schon dann, ob „die Chemie stimmt“ oder nicht. Dennoch ist es sinnvoll, sich vor der Kontaktaufnahme einige Gedanken zum persönlichen Anliegen und der Motivation zu machen, um diese dann auch entsprechend formulieren zu können. Keine Sorge, der Datenschutz greift schon hier, und alle Informationen die am Telefon weitergegeben werden, unterliegen der Schweigepflicht. Ebenso macht es einen guten Eindruck, Informationen zur Krankenkasse und dem entsprechenden Tarif, privat oder gesetzlich versichert, parat zu haben.   
  • Was spreche ich auf den Anrufbeantworter?

     

    Es wird auch in Zukunft noch so sein, dass Patienten Anrufbeantworter erreichen und sie besprechen. Das liegt einfach daran, dass die meisten ambulanten Psychotherapeuten alleine und ohne Sekretariat oder Angestellte arbeiten. Um die eigenen Chancen auf einen Therapieplatz zu erhöhen, sollte man den Ablauf möglichst reibungslos gestalten. Es sinnvoll, sich vorab folgende Fragen zu beantworten und diese Stichpunkte und Eckdaten zu notieren, damit sich nicht bei der Aufnahme vergessen werden:

    • - Frau/ Herr
    • - Vorname und Nachname
    • - Telefonnummer
    • - Alter
    • - Name der Krankenversicherung, ggf. Versicherungstarif (gesetzlich oder privat) oder den Wunsch selbst zu zahlen.
    • - Anliegen: Suche nach einem Psychotherapieplatz, Weiterbehandlung nach Reha, stationärem Aufenthalt usw.
    • - Wie bin ich auf den jeweilige Adresse aufmerksam geworden: Empfehlungen usw.
     
     
  • Wie verhalte ich mich in der E-Mail-Kommunikation mit Psychotherapeuten?

      Wie oben schon beschriebenen, sind E-Mails nicht sicher und können ggf. von anderen mitgelesen werden. Es ist also ratsam, den E-Mail-Verkehr auf eine Rückrufbitte oder eine Bitte zur Terminvereinbarung zu reduzieren oder noch besser mit einer Verschlüsselungssoftware zu arbeiten. Doch schon der Kontakt zu einem Psychotherapeuten stellt für sich allein genommen eine sensible Information da, die keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden sollte.   
  • Kann ich jemand anderen für eine Psychotherapie anmelden?

     

    Grundsätzlich ist es günstig, wenn der Patient sich selbst beim Therapeuten anmeldet. Für eine gute Therapieabsprache werden Informationen benötigt, die häufig nur der Patient selbst geben kann. Außerdem müssen Therapeuten die Patienten ausführlich über die Therapie informieren, nicht nur, damit sich diese besser auf die Therapie vorbereiten können.

    Ausnahmen stellen natürlich Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr dar, die in der Regel von den Eltern oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Auch Patienten, die sich zurzeit in stationärer Therapie befinden und sich deshalb selbst nicht melden können, können ebenfalls von Angehörigen angemeldet werden. 

    Dennoch bleibt zu beachten, dass Psychotherapie keine Zwangsveranstaltung sein darf. Hierauf legen insbesondere Behandlerinnen aus den psychoanalytischen und tiefenpsychologischen Schulen wert. Deren Konzepte beruhen darauf, dass Motivation und Änderungsbereitschaft nicht aufgezwungen werden können.

     
  • Kann ich mich zur Therapie anmelden, auch wenn ich mich noch in Therapie bei einem anderen Therapeuten oder in der Klinik befinde?

      Die zeitgleiche Aufnahme einer zweiten Therapie ist nicht sinnvoll, solange die aktuelle Therapie nicht abgeschlossen ist. Deshalb werden auch die Kosten für zwei parallel laufende Therapien nicht durch die Krankenkassen erstattet.

    Während eines stationären Aufenthalts ist eine Anmeldung zur ambulanten Psychotherapie allerdings möglich, um möglichst zeitnah nach Beendigung des stationären Aufenthalts mit der ambulanten Therapie beginnen zu können. 
     
  • Kann ich mich zur Psychotherapie anmelden, auch wenn ich erst vor Kurzem eine Therapie beendet habe?

      Wenn erst vor Kurzem eine ambulante Psychotherapie ohne ausreichenden oder ohne anhaltenden Erfolg beendet wurde, kann eine erneute Therapie sinnvoll sein. Selbstverständlich gibt es auch beispielsweise traumatisierende Lebensereignisse wie Todesfälle, schwere Unfälle oder Verbrechen, die eine erneute Psychotherapie notwendig machen.

    Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist dann allerdings nicht so sicher und wird im Einzelfall genau geprüft. Ein Therapeutenwechsel ist möglich und kann manchmal aus ganz individuellen Gründen angebracht sein. 
     
  • Was brauche ich in der ersten Sitzung?

      Die Krankenkassenkarte wird eigentlich immer gebraucht, egal ob in der psychotherapeutischen Sprechstunde oder einer probatorischen Sitzung. Zahlt man selbst, wird sie natürlich nicht benötigt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich einige Gedanken zum persönlichen Anliegen und der Motivation zu machen. Dies zu formulieren, macht es dem Psychotherapeuten etwas einfacher, einen Zugang zur aktuellen Situation zu erhalten. Im Verlauf der weiteren Sitzungen kann es sein, dass ein Lebenslauf angefertigt werden soll. Dies ist kommt eher bei psychoanalytisch und tiefenpsychologisch orientierten Behandlungen von Erwachsenen vor und ist von der individuellen Arbeitsweise abhängig.   
  • Brauche ich eine Überweisung vom Arzt für die Psychotherapie?

      Eine ärztliche Überweisung zur Psychotherapie ist nicht notwendig. Dennoch wird ein Konsiliarbericht benötigt um eine körperliche Erkrankung auszuschließen oder ggf. abzuklären. Daher ist zu Beginn der Psychotherapie einen Untersuchungstermin bei einem Allgemeinmediziner, Psychiater oder Kinderarzt obligatorisch. Er kann schon im Vorfeld vereinbart werden. In den probatorischen Sitzungen wird daher eine entsprechende Konsiliaranforderung mitgegeben.   
  • Was ist ein Konsiliarbericht?

      Der Psychotherapeut benötigt für die Behandlung medizinische Informationen über den Patienten. Hierzu wird ein Konsiliararzt beauftragt, dieser ist in der Regel der Hausarzt, ein Kinderarzt, ein Psychiater oder seltener der Facharzt einer andere Fachrichtung. Die Einholung des Konsiliarberichtes wird spätestens nach Beendigung der probatorischen Sitzungen und vor Beginn der Psychotherapie notwendig. Der Konsiliararzt hat den Konsiliarbericht auf Anforderung nach der persönlichen Untersuchung des Patienten zu erstellen. Der Bericht ist möglichst zeitnah, spätestens aber drei Wochen nach der Untersuchung zu übermitteln.

    In dem Konsiliarbericht steht eine kurze Information über die erhobenen Befunde und die Indikation zur Durchführung einer Psychotherapie. Der Konsiliarbericht ist vom Konsiliararzt insbesondere zum Ausschluss somatischer (also körperlicher) Ursachen und gegebenenfalls psychiatrischer Ursachen abzugeben.

    Er sollte darüber hinaus auch Angaben enthalten wie aktuelle Beschwerden, eine Berücksichtigung des Entwicklungsstandes, relevante anamnestische Daten zu einer ggf. notwendigen psychiatrischen Abklärung und relevante stationäre und/ oder ambulante Vor- und Parallelbehandlungen. Laufende Medikation, andere medizinische Diagnosen, Differential- und Verdachtsdiagnosen sowie Befunde veranlasster Begleitbehandlungen sollten ebenfalls darin enthalten sein. Wichtig sind auch Kontraindikationen für die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung zum Zeitpunkt der Untersuchung.

    Dies alles ist wichtig, damit bei der Behandlung kein Fehler passiert oder beispielsweise an einem Thema gearbeitet wird, dass gar keine psychiatrischen Ursachen hat. An dieser Stelle ist auch an Medikamentennebenwirkungen oder körperliche Erkrankungen zu denken.

    Der Konsiliarbericht teilt der Krankenkasse im Übrigen nur die für ihre Leistungsentscheidung notwendigen Angaben mit. 
     
  • Was bedeutet Probatorik und was ist eine probatorische Sitzung?

      Psychotherapie ist eine Vertrauenssache. Das Wort Probatorik kommt vom lat. probare und bedeutet soviel wie (aus)probieren. Bevor man sich auf einen längeren gemeinsamen Prozess einlässt werden Probesitzungen vereinbart. Hier entschieden beide Seiten, ob man miteinander arbeiten kann und will. Zudem wird eine Aufklärung über Risiken und Alternativen vorgenommen, es wird eine Diagnostik gestellt und eine entsprechende Behandlungsmethode ausgesucht. Es gilt auch hier schon die Schweigepflicht. Insbesondere tiefenpsychologische und psychoanalytische Psychotherapeuten achten hier sehr genau darauf, wie sich der Patient verhält und den Kontakt gestaltet. Dabei gibt es natürlich kein Richtig oder Falsch, dennoch sind Motivation oder Änderungsbereitschaft wichtige Elemente, auf die geachtet wird. So werden auch Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit oder die regelmäßige Einhaltung der Termine beachtet.   
  • Ist eine Diagnose unbedingt nötig für eine Psychotherapie?

      Eine Voraussetzung für eine Psychotherapie ist die Diagnose einer psychischen Erkrankung. Psychotherapie gilt im deutschen Gesundheitssystem als Heilbehandlung, die so grundsätzlich jedem Erkrankten zugänglich gemacht wurde. Das deutsche Angebot ist im weltweiten Vergleich einmalig. In nur wenigen anderen Ländern auf der Welt werden Psychotherapien vom Gesundheitssystem finanziert und so allgemein zugänglich gemacht. Das ist auf der einen Seite ein großer Gewinn, allerdings bringt dies auch Probleme mit sich.

    Es ist beispielsweise leider immer noch so, dass Psychotherapie eben nur im Krankheitsfall gewährt wird und nicht etwa präventiv verordnet werden kann und entsprechend vorbeugend nicht finanziert wird, auch wenn es oft sehr sinnvoll wäre. 
     
  • Welche Störungen und Diagnosen werden behandelt?

      Wie bereits angerissen ist die Feststellung und Diagnostik einer sogenannten psychischen „Störung“ obligatorisch für die kassenfinazierten Psychotherapie. Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet, eine Diagnose nach der ICD-10-Liste zu vergeben. Ausschlaggebend ist das Kapitel F der ICD-10. Hier tauchen zum Beispiel Diagnosen auf wie F32, die „depressive Episode“ oder F40.0, die „Agoraphobie“. Diese und ähnliche Diagnosen werden dort klassifiziert und beschrieben.   
  • Muss ich erst „krank“ sein oder „verrückt werden“, um Hilfe zu bekommen?

      Das ist natürlich ein entrüsteter Eindruck, den einige von unserem Gesundheitssystem haben, wenn es um das Thema Psychotherapie und psychiatrische Diagnosen geht. Und tatsächlich ist es so, dass der Zugang zu einer kassenfinanzierten Psychotherapie nur über eine psychiatrische Diagnose möglich ist. Die einzige Möglichkeit, dem zu entkommen, besteht darin, die Psychotherapie selbst zu finanzieren. Dass dies selbstverständlich nicht jedem möglich ist, liegt auf der Hand.

    Dennoch sollte nicht vergessen werden, dass der Versorgungsstandard in Deutschland einmalig ist. Gleichzeitig besteht immer noch ein Stigma und es gibt viele Vorurteile gegenüber der Psychotherapie und den Menschen, die eine solche in Anspruch nehmen. Dies ist beispielsweise in einigen Teilen der USA anders, obwohl dort die Psychotherapie selbst finanziert werden muss. Dort wird der „Shrink“ (= dt. Seelenklempner) schon beinah zum Statussymbol.

    Jedenfalls zeigt dies zwei Extreme im Umgang mit der Thematik. Letztendlich ist es sicher nicht unvernünftig, darüber abzuwägen, eine sinnvolle Investition in die eigene Persönlichkeit und deren Entwicklung vorzunehmen. Das kann wohltuend sein, wenn beispielsweise das kassenfinanzierte Stundenkontingent aufgebraucht ist, aber noch einige Stunden benötigt werden, um den Prozess zu beenden, oder aber man sich in einer schwierigen Lage befindet, in der lediglich einige Beratungsgespräche ausreichend sind.  
     
  • Welche Schwierigkeiten bereiten Diagnosen und die ICD-10?

      Diagnosen sind per se nichts Schlechtes. Sie sind besonders in der Medizin sinnvoll, um den Überblick zu behalten, Verfahren zu organisieren oder Behandlungen zu standardisieren. Bei einem Unfall mit einem Knochenbruch ist es relativ leicht, eine eindeutige Diagnose zu vergeben. Doch schon die Diagnose einer Infektion oder einer anderen Erkrankung des Inneren können erhebliche Schwierigkeiten bereiten und führt leider immer wieder zu falschen Behandlungen. Das ist in der Medizin bekannt und viele Fachleute arbeiten daran, die Systeme zu verbessern.

    Nun müssen Psychotherapeuten ebenfalls Diagnosen stellen, um die Kostenübernahme von Psychotherapien zu beantragen. Doch ist eine „richtige“ Diagnose im Sinne der Klassifizierung in diesem schwer greifbaren, seelischen Bereich noch viel schwieriger als in der klassischen Medizin.

    Allerdings ist die resultierende Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen zunächst ein großer Vorteil unseres Sozial-und Gesundheitssystems. Im Sinne der Transparenz sind Psychotherapeuten dazu verpflichtet, die Diagnosen dem Patienten in verständlichen Worten zu erklären. Doch wie schon angedeutet, ist dies alles nicht so unproblematisch, wie es sich im ersten Moment anhört.

    Denn dies führt nicht selten zu einem weiteren Problembereich: den sogenannten selbsterfüllenden Prozessierungen. Es besteht also die Gefahr für den Patienten, sich mit einer Diagnose zu identifizieren und sich so zu verhalten, wie sie beschrieben wird, anstatt sich auf sich selbst und den Heilungsprozess zu besinnen. Vereinfacht betrachtet kann das Phänomen mit einem umgekehrten Placebo-Effekt verglichen werden.

    Dieser problematische Effekt wird bereits seit einigen Jahrzehnten von Wissenschaftlern und erfahrenen Behandlern als Etikettierungsansatz beschrieben, untersucht und kritisiert. Dennoch stoßen diese Erkenntnisse in unserem schulmedizinisch geprägten Gesundheitssystem auf taube Ohren. Ebenso bedenken und reflektieren nur wenige Behandlerinnen diese Effekte und klären ihre Patinierten oft nicht entsprechend auf.

    Ein weiteres Problem besonders von psychischen Diagnosen ist der sogenannte sekundäre Krankheitsgewinn, den bereits Sigmund Freud beschrieben hat. Er beschreibt die schonenden Reaktionen der Mitmenschen auf den Patienten, die zur Aufrechterhaltung des problematischen Verhaltens beitragen. Oder aber die erhöhte Bereitschaft, Medikamente einzunehmen, anstatt an sich zu arbeiten.

    Ein weiteres Problem ist, dass die ICD-10 der WHO in einer einfachen Sprache verfasst und öffentlich einsehbar ist. Im Sinne der Transparenz für die Patienten ist dies natürlich ein großer Fortschritt. Doch die darin enthaltenen Klassifizierungen und Beschreibungen hinterlassen bei einem unbedarften Leser den Eindruck, mit dieser Lektüre das jeweilige Krankheitsbild erfassen zu können. Dem ist aber nicht so! Um die ICD-10 und ihre Diagnosen wirklich verstehen und gegeneinander abgrenzen zu können, bedarf es äußerst viel Erfahrung. Dies trifft ins besondere für das Kaptiel F zu, welches die psychischen Störungen erfasst.

    In Schulungen und Studien zur Diagnosestellung wird immer wieder deutlich, dass selbst Fachleute mit jahrelanger Erfahrung immer noch vielfach falsche Diagnosen vergeben. Und das sogar im Bereich der rein körperlichen Beschwerden, außerhalb der schwierig zu greifenden psychischen Diagnosen. Mit einem Wikipedia-Artikel und dem Lesen der entsprechenden Textstelle in der ICD-10 ist es somit leider nicht getan, auch wenn es vielleicht leider so wirken mag. Zum Verstehen und der sicheren Anwendung der ICD-10 sind mehrere Jahre klinische Erfahrung und intensive Schulung zwingend notwendig. 
     
  • Welche Nachteile können mir durch eine Psychotherapie z.B. im Beruf entstehen?

       Es ist leider immer noch so: Die Vorurteile und Stigmatisierungen durch die Gesellschaft gegenüber Menschen, die sich in seelischer Not helfen lassen, sind nicht unerheblich. Es können sich auf beruflicher Ebene Nachteile für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst, dem Staatsdienst und der Verbeamtung ergeben. Diese müssen unter Umständen ebenfalls sensibel abgeklärt werden.  
  • Wo kann ich Diagnosen, Diagnose-Schlüssel und Codierungen nachschlagen und was muss ich dabei beachten?

     

    Auch wenn die ICD-10 in einer einfachen und leicht verständlichen Sprache verfasst ist, wird eine jahrelange Erfahrung und Schulung benötigt, um sie richtig zu codieren und interpretieren zu können. Das gilt insbesondere für die Beschreibungen im Kapitel V „Psychische und Verhaltensstörungen“ (F00-F99).

     Merke: Qualitativ sind viele Merkmale einer psychischen Störung bei jedem von uns vorhanden, erst die Quantität, also das Ausmaß, machen die  Erkrankung aus.

    Genau an hierin liegen die vielschichtigen Probleme der psychiatrischen Diagnosen, denn

    sie sind gesellschaftlich gemacht. Gleichzeitig braucht es einen erfahren Kliniker, um Symptome richtig einzuschätzen und dann gemäß der ICD-10 eine Diagnosen zu vergeben. Denn nur er verfügt über die nötige Erfahrung, eine Diagnose gegen über den anderen klinischen Erscheinungsbildern abzugrenzen.

     Ob man es gut findet oder nicht, aber aus genau diesem Grund besteht etwa die Hälfte der Approbationsprüfung für Psychotherapeuten und somit deren monatelange Vorbereitung aus Inhalten rund um die ICD-10.

     Für diejenigen, die dennoch auf ihr Recht auf ihre informative Selbstbestimmung nicht verzichten möchten, kann die Codierung der ICD-10 unter dem angeführten Link eingesehen werden. Es sei jedoch noch einmal darauf hingewiesen, geschultes Fachpersonal hinzuzuziehen, um ggf. keine falschen Schlüsse aus den scheinbar leicht verständlichen Texten zu ziehen. 

    http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/kodesuche/index.htm

     Der Link führt zur Seite des DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information). Das Institut gibt neben der ICD-10 noch andere Klassifikationen zur Kodierung von Diagnosen und Operationen heraus und pflegt weitere medizinische Bezeichnungssysteme.

     
     
  • Wie lange dauert eine psychotherapeutische Sitzung?

       Üblicher Weise dauert eine psychotherapeutische Sitzung 50 Minuten lang. Dies gilt auch für die probatorischen Sitzungen. Sitzungen, die im Rahmen von Kriseninterventionen vereinbart werden, können unter Umständen kürzer ausfallen. Dort wird in 25-minütigen Schritten abgerechnet.  
  • Wie oft finden die Sitzungen statt?

     

    In der Psychoanalyse fand ursprünglich täglich eine Sitzung mit dem Analytiker statt. Doch ist dies heute kaum noch der Fall. Zum einen hat kaum jemand noch die Zeit und die Motivation, sich dieser ursprünglichen und hochintensiven Arbeit zu unterziehen, zum anderen werden so genannte hochfrequente psychoanalytischen Psychotherapien nur noch in Ausnahmefällen finanziert, obwohl sie entgegen vieler Vorurteile  in einigen Fällen durch aus sinnvoll sind und zu einer nachhaltigen Stabilisierung führen würden.

    Heutige psychotherapeutische Behandlungen haben in der Regel eine Frequenz von einer bis drei Sitzungen in der Woche. Dies hängt zu großen Teilen von dem angewandten Verfahren ab. Ambulante Behandlungen der Verhaltenstherapie sehen in der Regel eine Sitzung in der Woche vor. Bei tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapien werden ein bis zwei Sitzungen pro Wochen genehmigt, wobei in den psychoanalytischen Behandlungen manchmal bis zu drei Sitzungen pro Woche übernommen werden. Zum Ausklang einer Behandlung kann es sein, dass die Abstände zwischen den Sitzungen verlängert werden, um so die Ablösung von der Behandlerin zu unterstützen. 

    Tiefenpsychologische und psychoanalytisch orientierte Psychotherapeuten bestehen aus verschiedenen Gründen auf fest vereinbarten, regelmäßigen Termine. In der Verhaltenstherapie wird dies nicht so streng gehandhabt.

     
     
  • Was kann ich tun, wenn ich berufsbedingt keinen regelmäßigen Therapietermin vereinbaren kann?

      Am besten informiert man den Behandler schon bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme über die terminlichen Möglichkeiten. In Fällen von wechselnden Arbeitszeiten versuchen die Therapeuten, die Therapietermine den Arbeitszeiten des Patienten anzupassen. Hilfreich ist es jedoch, die möglichen Termine eine längere Zeit im Voraus zu vereinbaren. Häufige und kurzfristig Vereinbarungen oder Terminverschiebungen werden insbesondere in der Tiefenpsychologie und der Psychoanalyse als Widerstand gegen den Therapieprozess aufgefasst. Ein solcher Widerstand gegen die Rahmenbedingungen der Behandlung kann durchaus zum Abbruch der Therapie durch den Therapeuten führen. Bei diesem Thema ist also Offenheit und Sensibilität angezeigt.   
  • Wie sind die Absagebedingungen und -vereinbarungen?

      In der ambulanten Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeuten gibt es üblicherweise eine Einigung über die Absagebedingungen und eine entsprechende schriftliche Vereinbarung. In der Ausgestaltung sind die Psychotherapeuten frei und jeder handhabt das Thema etwas anders. Viele erheben ein sogenanntes Ausfallhonorar, wenn eine Sitzung nicht wahrgenommen wird und nicht rechtzeitig abgesagt wurde. In der Regel wird darin festgehalten, unter welchen Bedingungen Sitzungen abgesagt oder verschoben werden können und wie hoch das Ausfallhonorar ausfällt.

    Eine verbreitete Regelung ist die Absagefrist von mindesten zwei vollen Werktagen und ein Ausfallhonorar in der Höhe des entsprechenden Stundensatzes. Das bedeutet für einen gesetzlich versicherten Patienten ca. 82 Euro pro Sitzung. Die Gründe für Absage spielen in der Regel keine Rolle.  
     
  • Was passiert, wenn ich den Termin nicht wahrnehme? – das Ausfallhonorar und seine Hintergründe.

    Kann eine laufende Therapie unterbrochen werden?
    Was passiert, wenn ich den Termin nicht wahrnehme? – das Ausfallhonorar und seine Hintergründe.
    Wie sind die Absagebedingungen und -vereinbarungen?
    Was kann ich tun, wenn ich berufsbedingt keinen regelmäßigen Therapietermin vereinbaren kann?
    Wie oft finden die Sitzungen statt?
    Wie lange dauert eine psychotherapeutische Sitzung?


     

    Was passiert, wenn ich den Termin nicht wahrnehme? – das Ausfallhonorar und seine Hintergründe.

      In der Regel wird dem Patienten ein sogenanntes Ausfallhonorar in Rechnung gestellt, und zwar in der Höhe des entsprechenden Stundensatzes (GKV: ca. 82 Euro). Das Ausfallhonorar hat verschiedene Gründe, die teilweise nachvollziehbar sind, aber über die sich auch die Psychotherapeuten untereinander gerne mal streiten.

    Wichtig ist der finanzielle Aspekt, denn einer ausgefallenen Sitzung bekommt der Therapeut nicht von der Kasse bezahlt. Gleichzeitig wurde der Termin jedoch für einen Patienten freigehalten und kann in der Regel nicht kurzfristig weitervergeben werden. Dazu kommt, dass die Therapeutin einen Abrechnungsbetrug begehen, würde wenn sie die Sitzung trotzdem bei der Kasse abrechnete. So würde sich der Therapeut strafbar machen und wäre gleichzeitig durch seinen Patienten erpressbar, was sich schädlich auf die Arbeitsbeziehung zum Patienten auswirkt.

    In der Psychoanalyse und der Tiefenpsychologie wird davon ausgegangen, dass eine ausgefallene Sitzung immer einen Grund hat. Dieser Grund kann natürlich völlig von äußern Faktoren bestimmt sein z.B. zufälliges Schneetreiben auf der Autobahn A3. Oft liegt aber ein unbewusster Moment darin. So wird der Therapeut der das Fernbleiben als ein sogenannter Therapiewiederstand deuten, denn der Patient hätte ja durchaus früher losfahren können bzw. den Wetterbericht hören können. Und wahrscheinlich gibt es in dem Patienten einen Anteil, dem es gelegen kam, dass die Stunde ausfiel und nicht über das unangenehme Thema XY gesprochen wurde. Wird dieses Verhalten entsprechend mit dem Ausfallhonorar bedroht, kommt es seltener vor. Ebenso wird dem Bestreben Vorschub geleistet, den Therapeuten nicht durch Fernbleiben zu bestrafen, weil er evtl. etwas Unangenehmes zur Sprache gebracht hat.

    Zu diesem Spannungsfeld in der Beziehung zwischen Psychotherapeut und Patient hat bereits Freud einige Texte verfasst. Es ist somit nicht neu, im Gegenteil. In der Psychoanalyse und der Tiefenpsychologie wurden das Thema und seine Aspekte für die Arbeitsbeziehung gründlich untersucht. 

     

     

     


  • Kann eine laufende Therapie unterbrochen werden?

    Kann eine laufende Therapie unterbrochen werden?
    Was passiert, wenn ich den Termin nicht wahrnehme? – das Ausfallhonorar und seine Hintergründe.
    Wie sind die Absagebedingungen und -vereinbarungen?
    Was kann ich tun, wenn ich berufsbedingt keinen regelmäßigen Therapietermin vereinbaren kann?
    Wie oft finden die Sitzungen statt?
    Wie lange dauert eine psychotherapeutische Sitzung?


     

    Kann eine laufende Therapie unterbrochen werden?

       Die Unterbrechung eine Psychotherapie ist durchaus möglich. Sie sollte zunächst direkt mit dem Therapeuten besprochen werden. Eine Therapieunterbrechung kann u.U. sinnvoll sein, beispielsweise um bestimmte Strategien im Alltag zu erproben, was eher in der Verhaltenstherapie vorkommen kann. Manchmal ist eine Unterbrechung der Therapie auch unumgänglich, wie bei Erkrankungen, Reha-Aufenthalten oder Urlauben. Bei längeren Unterbrechungen ist die Krankenkasse entsprechend zu informieren und es sollte sich vorab zu den entsprechenden Regelungen erkundigt werden.  

     


  • Wie lange dauert eine Psychotherapie?

       Wie lange eine Psychotherapie dauert, hängt von der Problemlage, dem angewandten Psychotherapieverfahren, den Genehmigungen der Krankenkassen und nicht zuletzt von der Motivation des Patienten ab.
    Die von der gesetzlichen Krankenkassenversorgung zugelassenen drei Richtlinien-Verfahren analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie unterscheiden sich konzeptionell im Hinblick auf die Länge und Dauer der Behandlung. Das spiegelt sich in den verschiedenen zu bewilligenden Stundenkontingenten wider. Ob eine Einzeltherapie oder eine Gruppentherapie beantragt wird, spielt ebenfalls ein Rolle.
    Grundsätzlich gehen jeder Psychotherapie bis zu fünf probatorische Sitzungen voraus, zum Probieren der Passung, dem gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik usw. Die Probatorik wurde bereits in der entsprechenden FAQ ausführlich erklärt. Danach folgen im System der gesetzlichen Krankenkassen die Bewilligungsabschnitte Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie und deren Verlängerung. Die Formalitäten über die Beantragungen erledigt der jeweilige Behandler. 
     
  • Wie lange dauert eine Kurzzeittherapie?

      Nach den geänderten Psychotherapie-Richtlinien vom April 2017 wird die Kurzzeittherapie in zwei Abschnitte unterteilt. Jeder Abschnitt umfasst bis zu zwölf Stunden, für jeden muss ein Antrag gestellt werden. Insgesamt können somit 24 Sitzungen in Anspruch genommen werden. Die Art des Verfahrens (PA, TfP oder VT) oder das Setting (Einzel- oder Gruppentherapie) spielen dabei keine Rolle. Berichte an Gutachter sind für die Kurzzeittherapie nicht mehr vorgesehen.
    Allerdings ist der Antrag auf Therapie erst nach der ersten Stunde der Probatorik möglich. Die Probatorik ist somit Pflicht. Dem Antrag ist ein Konsiliarbericht von einem Hausarzt oder einem anderen Facharzt beigefügt werden. Hierfür muss ein entsprechenden Arzt aufsucht werden.
    Die Krankenkassen sind verpflichtet, über die Anträge innerhalb von drei Wochen zu entscheiden und der Patientin die Genehmigung oder Ablehnung mitteilen. Die Psychotherapeutin wird nur im Falle einer Ablehnung eine Mitteilung der Krankenkasse erhalten und muss deshalb vor Beginn der Behandlung bei der Patientin erfragen, ob die Genehmigung der Krankenkasse bereits vorliegt.
    Lehnt die Krankenkasse einen Antrag ab, muss sie hingegen sowohl den Patienten als auch den Psychotherapeuten informieren und dabei eine Ansprechpartnerin für Rückfragen und entsprechende Kontaktdaten benennen.
    Sitzungen, die vorab im Rahmen einer Akutbehandlung in Anspruch genommen wurden, werden auf die Kontingente der Kurzzeittherapie angerechnet. Ist absehbar, dass die Kurzzeitkontingente nicht reichen, kann nach der Probatorik auch unmittelbar eine Langzeittherapie beantragt werden. 
     
  • Wie lange dauert eine Langzeittherapie, wie kann sie verlängert werden?

     

    Die Langzeittherapie kann entweder direkt nach der Probatorik oder nach einer Kurzzeittherapie erfolgen. Für die Langzeittherapie gelten, je nach Verfahren verschiedene Kontingente. Diese unterscheiden sich nach den drei Richtlinien-Verfahren Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Die einzelnen Bewilligungsschritte und die maximalen Kontingente können der Tabelle unten entnommen werden. Beachtet werden muss auch, ob es sich um eine Einzel- oder Gruppentherapie handelt und ob Kinder, Jugendliche oder  Erwachsene in Behandlung sind.

    Eine Langzeittherapie ist per se antragspflichtig und ein Gutachterverfahren ist grundsätzlich notwendig. Der Antrag kann erst nach der ersten Stunde der Probatorik gestellt werden. Die Bewilligung des Antrags ist seitens der Krankenkasse auch der Psychotherapeutin mitzuteilen. Dabei sind die Anzahl der bewilligten Therapieeinheiten und eine Ansprechpartnerin für Rückfragen zu nennen.

    Wird die Langzeittherapie nach der bzw. während einer Kurzzeittherapie beantragt, muss diese Umwandlung bis zur 20. Sitzung der Kurzzeittherapie beantragt werden. Die Krankenkasse muss in einer Frist von fünf Wochen über den Antrag entscheiden haben.

    Auch die Verlängerung einer Langzeittherapie ist antragspflichtig. Ob zu der Entscheidung ein Gutachter hinzugezogen wird, liegt im Ermessen der Krankenkasse. Für eine Ablehnung ist allerdings die Entscheidung eines Gutachters erforderlich, es sei denn, es besteht offensichtlich keine Indikation für eine Fortführung der Psychotherapie.

    Übersicht über die Therapieverfahren und die bewilligten Dauern:

    Langzeittherapie

    Analytische

    Psychotherapie

    Tiefenpsychologisch

    fundierte Psychotherapie

    Verhaltenstherapie

    Erwachsene (Einzel/Gruppe)

    160/80

    60

    60

    Kinder (Einzel/Gruppe)

    70/60

    70/60

    60

    Jugendliche (Einzel/Gruppe)

    90/60

    90/60

    60

           

    Therapieverlängerung

         

    Erwachsene (Einzel/Gruppe)

    300/150

    100/80

    80

    Kinder (Einzel/Gruppe)

    150/90

    150/90

    80

    Jugendliche (Einzel/Gruppe)

    180/90

    180/90

    80

     
     
  • Wie lange dauert eine Langzeittherapie, wie kann sie verlängert werden?

     

    Die Langzeittherapie kann entweder direkt nach der Probatorik oder nach einer Kurzzeittherapie erfolgen. Für die Langzeittherapie gelten, je nach Verfahren verschiedene Kontingente. Diese unterscheiden sich nach den drei Richtlinien-Verfahren Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Die einzelnen Bewilligungsschritte und die maximalen Kontingente können der Tabelle unten entnommen werden. Beachtet werden muss auch, ob es sich um eine Einzel- oder Gruppentherapie handelt und ob Kinder, Jugendliche oder  Erwachsene in Behandlung sind.

    Eine Langzeittherapie ist per se antragspflichtig und ein Gutachterverfahren ist grundsätzlich notwendig. Der Antrag kann erst nach der ersten Stunde der Probatorik gestellt werden. Die Bewilligung des Antrags ist seitens der Krankenkasse auch der Psychotherapeutin mitzuteilen. Dabei sind die Anzahl der bewilligten Therapieeinheiten und eine Ansprechpartnerin für Rückfragen zu nennen.

    Wird die Langzeittherapie nach der bzw. während einer Kurzzeittherapie beantragt, muss diese Umwandlung bis zur 20. Sitzung der Kurzzeittherapie beantragt werden. Die Krankenkasse muss in einer Frist von fünf Wochen über den Antrag entscheiden haben.

    Auch die Verlängerung einer Langzeittherapie ist antragspflichtig. Ob zu der Entscheidung ein Gutachter hinzugezogen wird, liegt im Ermessen der Krankenkasse. Für eine Ablehnung ist allerdings die Entscheidung eines Gutachters erforderlich, es sei denn, es besteht offensichtlich keine Indikation für eine Fortführung der Psychotherapie.

    Übersicht über die Therapieverfahren und die bewilligten Dauern:

    Langzeittherapie

    Analytische

    Psychotherapie

    Tiefenpsychologisch

    fundierte Psychotherapie

    Verhaltenstherapie

    Erwachsene (Einzel/Gruppe)

    160/80

    60

    60

    Kinder (Einzel/Gruppe)

    70/60

    70/60

    60

    Jugendliche (Einzel/Gruppe)

    90/60

    90/60

    60

           

    Therapieverlängerung

         

    Erwachsene (Einzel/Gruppe)

    300/150

    100/80

    80

    Kinder (Einzel/Gruppe)

    150/90

    150/90

    80

    Jugendliche (Einzel/Gruppe)

    180/90

    180/90

    80

     
     
  • Kann man eine Psychotherapie beschleunigen oder abkürzen?

      Der Wunsch nach einer verbesserten Effizienz in der Behandlung ist wahrscheinlich so alt wie die Behandlung selbst. Er hat zu Abwandlung und Erfindung neuer Therapieansätze geführt. So gab und gibt es bis heute zahlreiche Experimente und Forschungen dazu, die Seele möglichst schnell zu heilen. Dabei wird kaum etwas unversucht gelassen.

    Zudem ist man von Seiten der Kassen und der Kassenärztlichen Vereinigung stets bemüht, auf Teufel komm raus Kosten einzusparen. Dass dabei oft nur kurzfristig gedacht wird, ist offensichtlich und allgemein bekannt. Zudem ist das Einsparpotential in der Psychotherapie denkbar gering, jedenfalls im Vergleich zu medikamentösen und anderen wesentlich kostenintensiveren medizinischen Behandlungen. Leider haben Überlegungen in Bezug auf Salutogenese, Prävention oder Nachhaltigkeit bislang kaum Gehör gefunden, obwohl sie sehr sinnvoll wären.

    Regelmäßig wird sich an dieser Stelle an Langzeitverfahren wie der Psychoanalyse abgearbeitet. So gehört die Zeit- und Kostenersparnis in Vergleich zu der Analyse zum obligatorischen Standardargument für die Lobby der Verhaltenstherapie, der Pharmaindustrie, der Gruppentherapie oder anderer aufstrebender Verfahren.

    Zahlreiche Studien und viele erfahrene Behandlerinnen zeigen jedoch immer wieder auf, dass Zeit ein entschiedener Faktor ist, der Psychotherapie wirksam macht. Effektive Abkürzungen oder Beschleunigungen gibt es bislang leider kaum. Die Seele braucht einfach Zeit, um zu heilen.  
     
  • Patientenrechte in der Psychotherapie

      Im „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" wird die Vertragsbeziehung
    zwischen Patienten einerseits, Ärzten, Psychotherapeuten und anderen im heilkundlichen
    Bereich Tätigen andererseits, als Dienstleistungsvertrag im BGB typisiert und kodifiziert.
    Angestrebt wird mit dem Gesetz:
    - eine Förderung der Fehlervermeidungskultur
    - die Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern
    - die Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern
    - die Stärkung der Patientenbeteiligung
    - die Stärkung der Patienteninformation.
    Zur Orientierung möchten wir über die Paragrafen 630a bis 630h BGB, die den
    "Behandlungsvertrag" regeln, detaillierter informieren.

    http://lppkjp.de/wp-content/uploads/2013/05/Info_Patiententenrechtegesetz_oeffentlich.pdf 
     
  • Welche Regeln und Bedingungen müssen in der Psychotherapie eingehalten werden?

    In Bearbeitung
  • Worüber und wie müssen Patienten aufgeklärt werden?

     

    § 630e Aufklärungspflichten

    Die Aufklärung muss alle für die Einwilligung wesentlichen Umstände beinhalten. Dazu

    gehören Angaben zu

    • Art der Therapie,

    • zeitlichem Umfang,

    • Durchführungsbedingungen,

    • erwartete Folgen und Risiken

    • Angaben zur Notwendigkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die

    Diagnose.

    Auf Alternativen zur vorgeschlagenen Therapie muss insbesondere dann hingewiesen

    werden, wenn indizierte und übliche Therapieverfahren/Methoden zu wesentlich

    unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen.

    Behandler müssen selbst mündlich aufklären und sich so vom Verstehen durch den

    Patienten / Berechtigten überzeugen. Dabei können Sie auf Unterlagen zurückgreifen (z.B.

    Information über ein Therapieverfahren).

    Einwilligungsunfähige Patienten sind (neben den Berechtigten) ebenfalls entsprechend

    ihrem Entwicklungsstand bzw. ihrer Verständnismöglichkeiten aufzuklären.

    Alle im Zusammenhang mit der Aufklärung und Einwilligung verwendeten Texte und

     
     
  • Wie ist die Schweigepflicht geregelt?

      In Bearbeitung   
  • Ist die Einsichtnahme in die Patientenakte geregelt?

       

    630g Einsichtnahme in die Patientenakte

    Das Gesetz schreibt vor, dass dem Patienten/Berechtigten auf Verlangen unverzüglich

    Einblick in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren ist. Es gibt nur zwei

    ausdrücklich genannte Ausnahmen:

    • Erhebliche therapeutische Gründe, die einer Einsicht entgegenstehen oder

    • erhebliche Rechte Dritter.

    Eine Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. Wenn Schwärzungen von Teilen

    ausreichen, darf nicht komplett abgelehnt werden. Der Patient hat gegen Entgelt Anspruch

    auf die Anfertigung von Kopien.

    Im Falle des Todes des Patienten können

    • Erben zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen oder

    • nächste Angehörige, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen

    Einsicht verlangen. Diese Rechte sind ausgeschlossen, wenn der ausdrückliche oder

    mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.

    Die Persönlichkeitsrechte des Behandlers wurden in den letzten Jahren durch die

    Rechtsprechung stark zurückgedrängt, der Gesetzgeber führt sie im Gesetz nicht auf.

    Wegen der Besonderheit psychotherapeutischer Behandlungsverfahren können allerdings

    Grundrechte erheblich betroffen sein. Eine Verweigerung der Einsicht in Teile, die die

    Persönlichkeit des Behandlers betreffen, kann zu gerichtlichen Streitigkeiten führen. Deren

    Ergebnis wird stark vom Einzelfall abhängen und kann gegenwärtig nicht seriös

    prognostiziert werden. Nach unserer Einschätzung werden Gerichte aber dann für die

    Psychotherapeutin / den Psychotherapeu

     
  • Welche Bestimmungen gibt es für die Dokumetation?

     

    Behandler sind zur Führung einer Patientenakte (Papierform oder elektronisch) verpflichtet.

    Berichtigungen oder Änderungen von Eintragungen sind nur zulässig, wenn der Zeitpunkt

    der Änderung dokumentiert wird und der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt.

    Die Patientenakte dient der Dokumentation. Aufzuzeichnen sind „sämtliche aus fachlicher

    Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren

    Ergebnisse, insbesondere

    • Anamnese,

    • Diagnosen,

    • Untersuchungen,

    • Untersuchungsergebnisse,

    • Befunde,

    • Therapien und ihre Wirkungen,

    • Einwilligungen und Aufklärungen.“

    Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen. Aus psychotherapeutischer Sicht sind

    insbesondere auch Berichte an den Gutachter erwähnenswert.

    In die Patientenakte sind alle den Patienten betreffende Aufzeichnungen aufzunehmen.

    Eine „doppelte Buchführung“ bzw die Trennung von objektiven und subjektiven Daten ist

    nicht zulässig.

    Die Patientenakte ist für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung

    aufzubewahren. Insoweit stimmen Gesetz und Berufsordnung überein.

     
     
  • Konfliktfeld Psychotherapie: Ich hasse meinen Therapeuten - Ist das normal?

      Konflikte mit dem Therapeuten sind in der psychoanalyse und der tiefenpsychologischen Psychotherapie nicht ungewöhnlich, teilweise auch gewollt und im Sinne des Patienten. Manchmal sind unbewusste Konflikte nicht anders aufarbeiten als sie noch einmal mit dem Therapeuten durchzukämpfen. Das ist nicht immer schön und dafür darf man seinen Therapeuten auch mal inständig hassen.
    Und auch in der Verhaltenstherapie gehören ambivalente oder negative Gefühle gegenüber dem Therapeuten dazu. Gehört einfach auch zu den Aufgaben des Behandlers auf Defizite, Schwächen oder immer wiederkehrende Muster hinzuweisen. Damit machen sie sich natürlich nicht gerade beliebt beim Patienten, auch wenn es in ihrem Sinne ist.
    Ist dies allerdings der Dauerzustand, sollte man sich überlegen evtl. den Behandler zu wechseln oder ggf. eine Psychotherapieberatungsstelle aufzusuchen.  
     
  • Übergriffe in der Psychotherapie – Wo liegen die Grenzen der Professionalität?

       Alles hat seine Grenzen. Sexuelle oder andere aggressive Übergriffe, Schweigepflichtsverletzungen und persönliche Bereicherung haben in der Behandlung nichts verloren. Genauso sollte es in der Behandlung nicht um den Behandler sondern um den Patienten gehen. Treten solcherlei Dinge auf besteht umgehender Handlungsbedarf.  
  • Wo kann ich mich beraten lassen oder sogar beschweren?

      Wenn soetwas in der Psychotheapie oder der Selbsterfahrung bzw. der Lehranalyse geschieht kann das hochgradi verstören für die Betroffefen sein. Wichig ist es sich dann an der richtigen Stelle Beraten zu lassen sowie sich Hilfe und Unterstützung zu organisieren.
    Hierfür weiter empfehlen kann ich die Psychotherapie Beratungsstelle Frankfurt am Main unter www.psycho-ffm.de. 
     
  • Was macht der Ausschuss Beschwerde und Schlichtung der Psychotherapeutenkammer?

     

    Informationen für Interessierte und Patienten

    Die hessischen Psychotherapeuten als Mitglieder der Landeskammer für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Hessen (LPPKJP) unterliegen der Berufsordnung dieser Landeskammer.

    Was können Sie tun, wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Behandlung ordnungsgemäß und fachgerecht verläuft oder verlaufen ist?

    Sie können bei der Hessischen eine Beschwerde einreichen. Die Kammer ist verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen.

    Schriftliche Beschwerden

    Die Beschwerde sollte in schriftlicher Form an den Ausschuss für Beschwerde und Schlichtung der Psychotherapeutenkammer Hessen gerichtet werden. Damit der Ausschuss Ihrer Beschwerde nachgehen kann, holt die Geschäftsstelle der Kammer eine Entbindung von der Schweigepflicht bei Ihnen ein. Nur wenn diese vorliegt, kann der Ausschuss tätig werden und der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin zu Ihrer Beschwerde Stellung nehmen. Der Ausschuss erfragt notwendige Informationen und Stellungnahmen und versucht, den Sachverhalt aufzuklären. Alle Mitglieder des Auschusses unterliegen der Schweigepflicht.
    Im Einverständnis beider Parteien kann ggf. ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle eingeleitet werden. In diesem Fall versucht zunächst das vorsitzende Mitglied der Schlichtungsstelle, ein Richter, in separaten Gesprächen mit den verschiedenen Parteien die Streitigkeit zu schlichten.
    In allen anderen Fällen bearbeitet der Ausschuss Beschwerde und Schlichtung die Beschwerde weiter. Bei schweren Verstößen gegen die Berufsordnung kann die Approbationsbehörde informiert oder der Vorgang dem zuständigen Berufsgericht übergeben werden.
    Die Kosten für die Bearbeitung einer Beschwerde oder eines Verfahrens vor der Schlichtungsstelle trägt die Kammer, die Parteien trage ihre eigenen und die durch sie veranlassten Kosten (z. B. für eigene Rechtsbeistände und selbst in Auftrag gegebene Gutachten).

    Telefonischer Kontakt zum Ausschuss Beschwerde und Schlichtung

    Wenn Sie unsicher sind, ob ein Grund für eine Beschwerde vorliegt oder Sie wissen wollen, welche Rechte Sie als Patient oder Patientin haben, können Sie mit der Geschäftsstelle der LPPKJP Kontakt aufnehmen. Unsere Mitarbeiter vermitteln dann einen Kontakt zu einem Mitglied des Ausschusses Beschwerde und Schlichtung, das Sie vertraulich und auf Wunsch anonym beraten kann. Sie erreichen die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 0611-53168 0.

     
  • Wann sollten Sie eine Beschwerde einreichen?

       

    Grobe Verstöße gegen die Berufsordnung sind z.B.:

    • · Missachtung des Abstinenzgebotes: Wenn der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin private Kontakte aufnehmen möchte oder sexuelle Angebote macht.
    • · Verletzung der Schweigepflicht: Wenn z.B. Ihr Psychotherapeut oder Ihre Psychotherapeutin Inhalte aus der Therapie ohne Erlaubnis weitergibt.
     
  • Wo sind die Grenzen für den Ausschuss Beschwerde und Schlichtung?

     
    • · Er führt keine Psychotherapie und keine Begutachtung durch.
    • · Er führt keine anwaltschaftliche Beratung oder Vertretung durch.

    Adresse:

    LPPKJP Hessen
    Frankfurter Str. 8
    65189 Wiesbaden
    Tel.: 0611-53168 0
    Fax 0611-53168 29
    Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    http://lppkjp.de/fur-patienten-und-ratsuchende/beschwerden/

     

     
     
  • Verschreiben Sie als Psychotherapeut Medikamente?

      Nein, als Psychotherapeut bin ich nicht befugt Medikament zu verschreiben. Das trifft auch für Psychopharmaka zu. Nur Ärzten ist es erlaubt diese zu verschreiben. Insbesondere bei Psychopharmaka sollten fachkundige Psychiater oder Neurologen und allgemeinmedizinische Hausarzt konsultiert werden. In der laufenden Psychotherapie ist eine interdisziplinäre Kommunikation und Zusammenarbeit von Vorteil um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Schlüsselperson bleibt jedoch immer noch der Patient bzw. die Eltern oder berechtigen Bezugspersonen.  
  • Sind Medikamente oder Psychopharmaka Pflicht in der Psychotherapie?

      Nein, die Einnahme von Medikamenten oder Psychopharamka und einer psychotherapeutischen können kombiniert werden. Dies wird auch häufig getan. Dennoch besteht keine Zwang zu Medikation in der Psychotherapie. Oftmals wird auf das Absetzten und die Unabhängigkeit von Medikamenten hingearbeitet. Den zum einen können sie wichtige Prozesse in der therapeutischen Arbeit behindern und stellen für die körperliche Gesundheit eine nicht geringe Belastung da.   
  • Kann man Medikamente/ Psychopharamka einnehmen und gleichzeitig eine Psychotherapie machen?

      Was in psychiatrischen Kliniken und Praxen den Normalfall darstellt ist in der ambulanten Psychotherapie nicht der Regelfall.   
  • Können Medikamente bzw. Psychopharmaka eine Psychotherapie ersetzten?

      In Bearbeitung   
  • Kann man mit Medikamenten bzw. Psychopharmaka eine Psychotherapie verkürzen oder beschleunigen?

       Viele pharmakologisch und medizinisch Denken Forscher und versuchen seit über 100 Jahren Ökonomisierung
    Die Seele braucht ihre Zeit
     
  • Welche Vor- und Nachteile haben Medikamente bzw. Psychopharmaka für die Psychotherapie?

      In Bearbeitung   
  • Soll ich meine Medikamente bzw. Psychopharmaka selbstständig absetzen?

       In Bearbeitung