Wer trägt die Kosten für Beratungen, Coaching, Training oder Supervision?

  Die Kosten für Beratungen, Coaching, Training oder Supervision müssen selbst getragen werden, da diese Leistungen nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Dies ist natürlich ein Nachteil. Allerdings werden hier keine Diagnosen benötigt und es gibt kaum Einschränkungen bezüglich der Themen und Ziele, der bearbeiten werden können. Selbständige können die Kosten im Übrigen steuerlich geltend machen, wenn die erhaltene Leistung in den entsprechenden Bereich ihrer beruflichen Tätigkeit fällt.   

Was müssen Selbstzahler beachten?

  Patienten, die keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen können oder wollen, werden als Selbstzahler in der Regel den privatversicherten Patienten gleichgestellt. Zur Berechnung der Leistungen wird entsprechend die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugrundegelegt. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollte vor Beginn der Behandlung ein klare, möglichst schriftliche Absprache getroffen werden.

Die Vorteile, keine Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, liegen vor allem darin, dass keine Stelle oder Institution von der psychotherapeutischen Behandlung erfährt. Dies kann insbesondere für Beamte von Bedeutung sein oder für Menschen, die sich im Staatsdienst befinden oder dort eine berufliche Karriere planen. Selbständige können im Übrigen Beratungsleistungen, Coachings und Trainigs steuerlich geltend machen. 
 

Was zahlten die Beihilfestelle für Beamte?

  Die Beihilfe für Beamte übernimmt einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 Prozent der anfallenden Kosten. Es ist in jedem Fall ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.