Welche Störungen und Diagnosen werden behandelt?
| Wie bereits angerissen ist die Feststellung und Diagnostik einer sogenannten psychischen „Störung“ obligatorisch für die kassenfinazierten Psychotherapie. Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet, eine Diagnose nach der ICD-10-Liste zu vergeben. Ausschlaggebend ist das Kapitel F der ICD-10. Hier tauchen zum Beispiel Diagnosen auf wie F32, die „depressive Episode“ oder F40.0, die „Agoraphobie“. Diese und ähnliche Diagnosen werden dort klassifiziert und beschrieben. |