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Grobe Verstöße gegen die Berufsordnung sind z.B.:
- · Missachtung des Abstinenzgebotes: Wenn der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin private Kontakte aufnehmen möchte oder sexuelle Angebote macht.
- · Verletzung der Schweigepflicht: Wenn z.B. Ihr Psychotherapeut oder Ihre Psychotherapeutin Inhalte aus der Therapie ohne Erlaubnis weitergibt.
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