Wann sollten Sie eine Beschwerde einreichen?

   

Grobe Verstöße gegen die Berufsordnung sind z.B.:

  • · Missachtung des Abstinenzgebotes: Wenn der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin private Kontakte aufnehmen möchte oder sexuelle Angebote macht.
  • · Verletzung der Schweigepflicht: Wenn z.B. Ihr Psychotherapeut oder Ihre Psychotherapeutin Inhalte aus der Therapie ohne Erlaubnis weitergibt.