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F.A.Q. Kontaktaufnahme

  • Wie nehme ich Kontakt zu ambulanten Psychotherapeuten auf?

      Der telefonische Anruf ist die häufigste Form der Kontaktaufnahme bei niedergelassenen ambulanten Psychotherapeuten. Üblich war es bislang, fünf bis zehn Minuten vor der vollen Stunde anzurufen, um einen Termin zur Vorsprache zu erhalten, oder eine Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

    Inzwischen hinterlegen einige Kollegen in den Listen ihre E-Mail-Adresse oder bieten auf ihrer Homepage ein Kontaktformular an, in denen das Anliegen und eine Rückrufbitte hinterlassen werden kann. Hier ist jedoch auf die datenschutzrechtlichen Sicherheitslücken hinzuweisen, da der E-Mail-Verkehr immer noch eine recht unsicheres Medium ist. Wenn keine Verschlüsselung der Daten erfolgt, können ggf. Dritte leicht Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten des Patienten erhalten.

    Letztendlich läuft es oft dann wieder auf einen telefonischen Kontakt hinaus.
    Laut neuer Psychotherapie-Richtlinie müssen psychotherapeutische Praxen für gesetzlich Versicherte seit dem 1. April 2017 mindestens hundert Minuten in der Woche telefonisch erreichbar sein. Die Zeiten der Erreichbarkeit sollen auf der Internetseite oder auf dem Anrufbeantworter angekündigt werden. Allerdings müssen die Behandler nicht persönlich ansprechbar sein, sondern dies kann über Praxispersonal gewährleisten werden.
    Für Privatpraxen, die nur privatversicherte oder selbst zahlende Patienten behandeln, trifft diese Richtlinie nicht zu. 
     
  • Wie verhalte ich mich am Telefon und was sage ich über mich?

      Die Arbeitsbeziehung zwischen Patient und Psychotherapeut beginnt schon bei dem ersten Kontakt am Telefon. Letztendlich merken beide oft schon dann, ob „die Chemie stimmt“ oder nicht. Dennoch ist es sinnvoll, sich vor der Kontaktaufnahme einige Gedanken zum persönlichen Anliegen und der Motivation zu machen, um diese dann auch entsprechend formulieren zu können. Keine Sorge, der Datenschutz greift schon hier, und alle Informationen die am Telefon weitergegeben werden, unterliegen der Schweigepflicht. Ebenso macht es einen guten Eindruck, Informationen zur Krankenkasse und dem entsprechenden Tarif, privat oder gesetzlich versichert, parat zu haben.   
  • Was spreche ich auf den Anrufbeantworter?

     

    Es wird auch in Zukunft noch so sein, dass Patienten Anrufbeantworter erreichen und sie besprechen. Das liegt einfach daran, dass die meisten ambulanten Psychotherapeuten alleine und ohne Sekretariat oder Angestellte arbeiten. Um die eigenen Chancen auf einen Therapieplatz zu erhöhen, sollte man den Ablauf möglichst reibungslos gestalten. Es sinnvoll, sich vorab folgende Fragen zu beantworten und diese Stichpunkte und Eckdaten zu notieren, damit sich nicht bei der Aufnahme vergessen werden:

    • - Frau/ Herr
    • - Vorname und Nachname
    • - Telefonnummer
    • - Alter
    • - Name der Krankenversicherung, ggf. Versicherungstarif (gesetzlich oder privat) oder den Wunsch selbst zu zahlen.
    • - Anliegen: Suche nach einem Psychotherapieplatz, Weiterbehandlung nach Reha, stationärem Aufenthalt usw.
    • - Wie bin ich auf den jeweilige Adresse aufmerksam geworden: Empfehlungen usw.
     
     
  • Wie verhalte ich mich in der E-Mail-Kommunikation mit Psychotherapeuten?

      Wie oben schon beschriebenen, sind E-Mails nicht sicher und können ggf. von anderen mitgelesen werden. Es ist also ratsam, den E-Mail-Verkehr auf eine Rückrufbitte oder eine Bitte zur Terminvereinbarung zu reduzieren oder noch besser mit einer Verschlüsselungssoftware zu arbeiten. Doch schon der Kontakt zu einem Psychotherapeuten stellt für sich allein genommen eine sensible Information da, die keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden sollte.   
  • Kann ich jemand anderen für eine Psychotherapie anmelden?

     

    Grundsätzlich ist es günstig, wenn der Patient sich selbst beim Therapeuten anmeldet. Für eine gute Therapieabsprache werden Informationen benötigt, die häufig nur der Patient selbst geben kann. Außerdem müssen Therapeuten die Patienten ausführlich über die Therapie informieren, nicht nur, damit sich diese besser auf die Therapie vorbereiten können.

    Ausnahmen stellen natürlich Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr dar, die in der Regel von den Eltern oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Auch Patienten, die sich zurzeit in stationärer Therapie befinden und sich deshalb selbst nicht melden können, können ebenfalls von Angehörigen angemeldet werden. 

    Dennoch bleibt zu beachten, dass Psychotherapie keine Zwangsveranstaltung sein darf. Hierauf legen insbesondere Behandlerinnen aus den psychoanalytischen und tiefenpsychologischen Schulen wert. Deren Konzepte beruhen darauf, dass Motivation und Änderungsbereitschaft nicht aufgezwungen werden können.

     
  • Kann ich mich zur Therapie anmelden, auch wenn ich mich noch in Therapie bei einem anderen Therapeuten oder in der Klinik befinde?

      Die zeitgleiche Aufnahme einer zweiten Therapie ist nicht sinnvoll, solange die aktuelle Therapie nicht abgeschlossen ist. Deshalb werden auch die Kosten für zwei parallel laufende Therapien nicht durch die Krankenkassen erstattet.

    Während eines stationären Aufenthalts ist eine Anmeldung zur ambulanten Psychotherapie allerdings möglich, um möglichst zeitnah nach Beendigung des stationären Aufenthalts mit der ambulanten Therapie beginnen zu können. 
     
  • Kann ich mich zur Psychotherapie anmelden, auch wenn ich erst vor Kurzem eine Therapie beendet habe?

      Wenn erst vor Kurzem eine ambulante Psychotherapie ohne ausreichenden oder ohne anhaltenden Erfolg beendet wurde, kann eine erneute Therapie sinnvoll sein. Selbstverständlich gibt es auch beispielsweise traumatisierende Lebensereignisse wie Todesfälle, schwere Unfälle oder Verbrechen, die eine erneute Psychotherapie notwendig machen.

    Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist dann allerdings nicht so sicher und wird im Einzelfall genau geprüft. Ein Therapeutenwechsel ist möglich und kann manchmal aus ganz individuellen Gründen angebracht sein.