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F.A.Q. Schwierigkeiten bei der Suche

  • Schwierigkeiten bei der Psychotherapeutensuche

      Der Weg in die Psychotherapie ist leider immer noch oft problematisch. Dies liegt vor allem daran, dass es nach wie vor zu wenig Psychotherapeuten gibt, um den Bedarf zu decken. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen. Lange Warteliste und monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies trifft vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten zu, die Versicherte ohne weiteres in Anspruch nehmen können.   
  • Wie lange sind die Wartezeiten für einen Psychotherapieplatz?

       Das ist ganz unterschiedlich. Generell lässt sich sagen, dass es einen erheblichen Mangel an psychotherapeutischen Behandlerinnen gibt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen sich dagegen wehren, den tatsächlichen Bedarf zu erheben, geschweige denn, ihn zu decken. Ihr Ziel ist es, so kurzfristig Gelder einzusparen, auch wenn die Betroffenen unter Umständen schwer darunter leiden und es hohe Folgekosten im Gesundheits- und Sozialsystem nach sich ziehen kann. Viele Patienten warten sogar auf Ersttermine drei bis sechs Monate lang und erhalten nach der (neu eingerichteten) psychotherapeutischen Sprechstunde eben keinen Termin zur Probatorik und späteren Behandlung. Dies ist nicht nur in ländlichen Gegenden ein Problem, sondern auch in den Städten. Allerdings zahlt es sich in der Regel aus, am Ball zu bleiben und auch nicht den erstbesten Behandler für eine längere Behandlung auszuwählen, nur weil dieser gerade einen Termin frei hat.  
  • Wie kann die Wartezeit bis zum Therapiebeginn überbrückt werden?

      In Situationen, in denen keine akuten Krisen im Vordergrund stehen, aber dennoch dringend Rat erforderlich ist, gibt es verschiedene Beratungsstellen, die eine erste Anlaufstelle sein können, bevor die Psychotherapie beginnt. Hier sind psychologische Beratungsstellen und Erziehungsberatungsstellen zu nennen.

    Bei akuten Krisensituationen ist es ratsam, eine stationäre Behandlung in Betracht zu ziehen. Hierfür sind die lokalen Kliniken mit Abteilungen für Psychiatrie zuständig. Dort kann auch nach Adressen und Telefonnummern von speziellen psychiatrischen Kliniken in der Umgebung gefragt werden. 
     
  • Ist die Kostenerstattung eine Möglichkeit, um einen Psychotherapieplatz zu erhalten?

      Ist es nur nach mehrmonatigen Wartezeit möglich, einen Therapieplatz in der Nähe zu finden, besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse eine Kostenerstattung zu verlangen. Auf diesem Wege wird eine Psychotherapie auch bei Behandlerinnen ohne Kassenzulassung finanziert. Es sollte allerdings eine Approbation zum Psychotherapeuten vorliegen. Die Kostenübernahme für eine Behandlung durch Psychologen ohne Approbation (mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz) gelingt aufgrund ablehnender Rechtsprechungen nur noch selten.

    Wird eine Psychotherapie bei einen Behandler ohne Kassenzulassung aufgenommen, muss unbedingt vor Beginn der Behandlung der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Im Antrag muss nachgewiesen werden, dass bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz zu bekommen ist. Es muss deshalb eine Listen über Anrufe bei mehreren verschiedenen Behandlerinnen angefertigt werden (Datum, Uhrzeit, Ergebnis). Die Liste wird dem Antrag auf Kostenerstattung beigefügt.

    Die Psychotherapie kann erst aufgenommen werden, wenn die Kasse dem Antrag stattgegeben hat. Wird die Psychotherapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten die Patienten die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Daher auch die Bezeichnung „Kostenerstattung“. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise auf Grundlage der Gebührensätze und dem tatsächlichen Honorar, das mit der Behandlerin vereinbart wurde.