Welche Bedingungen müssen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie erfüllt sein?
Was ist bei den gesetzlichen Krankenkassen zu beachten?
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Ärztliche sowie Psychologische Psychotherapeuten, Psychoanalytiker, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten direkt aufsuchen. Allerdings müssen diese eine Kassenzulassung vorweisen bzw. einen Kassensitz erworben haben, um an der allgemeinen kassenärztlichen Versorgung für gesetzlich Versicherte zu teilnehmen. Es gibt auch Privatpraxen, die nur mit privatversicherten Patienten abrechnen. Dies ist in den Listen, deren Suchmasken und von der jeweiligen Behandlerin zu erfragen. Für die Inanspruchnahme der ersten (probatorischen) Sitzungen sind keine weiteren Formalitäten notwendig bis auf die Vorlage der Krankenversicherungskarte. Patienten benötigen keine Überweisung seitens eines Hausarztes. Die Kosten für die anschließenden psychotherapeutischen Sitzungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen, wenn eine medizinische Begründung vorliegt. Kostenerstattung in Privatpraxen (bzw. Praxen ohne Zulassung) für gesetzlich Krankenversicherte Es gibt zu wenige Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit einer Kassenzulassung bzw. einem Kassensitz. Deshalb müssen Patienten häufig viele Monate auf einen Behandlungsplatz warten. Wenn Patienten aber belegen können, dass sie schon bei mehreren Psychotherapeuten nachgefragt haben und dringend ein Behandlungsbedarf besteht, können die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten der Behandlung bei Psychotherapeuten übernehmen, die keinen Kassensitz haben. Solche Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben eine Approbation, also ihre staatliche Behandlungserlaubnis, stehen aber nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung unter Vertrag. Diese Psychotherapeuten arbeiten in Privatpraxis ohne entsprechende Zulassung. Sie stellen eine Rechnung aus, die vom Patienten bei der Krankenkasse einreicht werden kann. Vorher sollte sich der Patient jedoch die Einwilligung zu einer solchen Kostenerstattung von der gesetzlichen Krankenversicherung schriftlich einholen. Detaillierte Informationen zur Kostenerstattung und entsprechende Musterschreiben sind auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer zu finden: www.bptk.de. Dort kann der Informationsflyer „Kostenerstattung“ heruntergeladen werden oder als gedruckter Flyer kostenlos bei der Geschäftsstelle der BPtK bestellen werden. Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße 64 10179 Berlin Telefon: 030 278785-0 Fax: 030 278785-44 |
Was ist bei den privaten Krankenversicherungen zu beachten?
Was zahlten die Beihilfestelle für Beamte?
Was müssen Selbstzahler beachten?
Welche Möglichkeiten haben Menschen ohne Krankenversicherung?
Wer trägt die Kosten für Beratungen, Coaching, Training oder Supervision?
Gibt es Zuschüsse für Gesundheitsangebote wie Entspannungsübungen, Yoga o.ä.?