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Welche Bedingungen müssen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie erfüllt sein? 

Was ist bei den gesetzlichen Krankenkassen zu beachten?


Was ist bei den privaten Krankenversicherungen zu beachten?

 

Nahezu alle Privatversicherungen finanzieren eine Psychotherapie. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind jedoch nicht einheitlich geregelt. Entscheidend sind hier die individuellen Vertragsbedingungen.

Die privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für Behandlungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren (Richtlinienverfahren) und darüber hinaus übernehmen sie auch oft andere Leistungen. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Denn manche Versicherungen übernehmen Psychotherapien im gleichen Umfang und zu Bedingungen, wie die gesetzlichen Krankenkassen. In vielen Versicherungsverträgen gibt es allerdings Einschränkungen hinsichtlich des Behandlungsumfanges z.B. ein jährliches Stundenlimit von 25 bis 35 Sitzungen.

Abgerechnet werden die Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), woraus sich je nach Behandlungsverfahren und individueller Komplexität des Behandlungsfalles Kosten von ab ca. 100 Euro und mehr pro Sitzung (50 Minuten) ergeben.

Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzte für Psychosomatische Medizin können unabhängig von der psychotherapeutischen Leistung auch Untersuchungen, Abklärungsgespräche sowie zeitlich begrenzte psychiatrisch-psychotherapeutische Sitzungen ohne Genehmigungsverfahren gemäß der GOÄ zu Lasten der Versicherung in Rechnung stellen.
 

© Szuwart Psychotherapie    


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